am 16.01.2013 um 20:55 Uhr
Keine Einmischung der Bundesorganisation in Landesangelegenheiten
Ahoi,
damit würde sich die Bundesorganisation direkt in Landesangelegenheiten mischen. Das kann in keinem Fall akzeptiert werden, dass sich die Bundesorganisation über die von der Basis beschlossenen Landesgeschäftsordnung hinwegsetzt. Im Detail würde das doch bedeuten, dass LGO der LO:Sbg §16(5) ignoriert wird. Das kann nicht im Sinn der Salzburger Basis sein und ist unter allen Umständen zu verhindern.
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