am 10.01.2013 um 22:58 Uhr
Patient soll auch über den wahrscheinlichen Krankheitsverlauf Bescheid wissen.
"Der Patient muss in Beratungen über seinen Zustand, die Möglichkeiten der Palliativmedizin und die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen aufgeklärt werden."
Der Patient soll auch über den wahrscheinlichen Krankheitsverlauf Bescheid wissen. (Möglichkeiten einer Besserung.. usw.)
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