am 24.12.2012 um 14:25 Uhr
§21 - Umformulierung
Zumindest für mich ergibt die bisherige Formulierung keinen Sinn, denn warum sollte aufgrund des Sachverhalts ein weiterer Gegenredner zugelassen werden-
21. Führt ein Redner anstatt einen Formalantrag vorzubringen die inhaltliche Debatte weiter, so ist ihm umgehend das Wort zu entziehen und in der Rednerliste fortzufahren.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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