§12 - genauere Spezifikation der schriftlichen Antwort
am 24.12.2012 um 14:08 Uhr

Da Bundesgeneralversammlungen öffentlich und transparent sind, sollte auch die schriftliche Beantwortung ebenso erfolgen.

Besipielsweise solle die Beantwortung auf der Homepage oder im Wiki der Piratenpartei Österreichs erfolgen.


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