Glaube allein reicht nicht
am 21.12.2012 um 08:44 Uhr

Wie schon in meinem Antrag als Begründung angeführt, wurde genau diese Reihenfolge in Frage gestellt. Sinngemäss "In der LGO ist nicht genau definiert, ob ein Beschluss vorher sein muss."


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