am 21.12.2012 um 08:26 Uhr
Wo ist jetzt der Unterschied zu i662 - Warum wird da laut Titel ein nicht existierender Unterschied suggeriert
Der einizige Unterschied ist die Frist, wobei i662 genauer definiert ist.
Die Grünmdung einer Orts- oder Bezirksorganisation ist eine Entscheidung der Basis. Ein Einspruch des erweiterten Landesvorstandes ist das auf keinen Fall. Also soll unmittelbar nach einer Ablehnung die gesamte Basis der Landesorganisation entscheiden, wie es in i662 vorgesehen ist.
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