am 20.12.2012 um 20:01 Uhr
Einbeziehung der Bezirksorganisationen
Aus dem Text geht nicht explizit hervor, dass ein Mitglied auch nur einer Bezirksorganisation zugeordnet sein kann.
Vorschlag fuer neuen Text:
(3) Jedes Mitglied kann nur einer Ortsorganisation angehören und ist automatisch Mitglied der übergeordneten Bezirksorganisation, sowie deren übergeordneten Landesorganisation, sofern diese existierent. Eine Mitgliedschaft in mehreren Bezirks- oder Landesorganisationen ist ausgeschlossen.
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