Text zu "Mitgliedsbeitrag gutgeschrieben" ändern
am 16.12.2012 um 16:29 Uhr

Der Begriff "Gutschrift" ist in diesem Zusammenhang missverständlich. Hier wird wohl eher gemeint, dass der Mitgliedsbeitrag erlassen wird. Gutschrift bedeutet, dass ich bereits etwas bezahlt habe und dann den Betrag gutgeschrieben bekomme (weil ich z.B. die Ware zurückgegeben habe).


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