Art 8 Abs 2 ist eine KANN-Bestimmung
am 06.12.2012 um 01:55 Uhr

(2) Folgende Offiziale für eine funktionierende Piratenarbeit innerhalb der OG im Sinne des Art 7 (2) einzurichten:

neu:
(2) Folgende Offiziale für eine funktionierende Piratenarbeit innerhalb der OG im Sinne des Art 7 (2) können eingerichtet werden:


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