Bei Redefreiheit gleiches Recht für alle!
am 29.11.2012 um 23:19 Uhr

Wir sollten gleichzeit mit Abschaffung dieses Paragraphen einen anderen hinzufügen, etwa so:

"Auch Würdenträger der in Ö gesetzlich anerkannten Kirchen und Glaubensgemeinschaften steht es nicht zu, unter Berufung auf Ihre Postition in der jeweiligen religiösen Gmeinschaft, durch eben diese Position, einseitigen Einfluss auf die Politik, Bildung (insbesondere das SchuG), oder öffentliche Meinung zu nehmen. Dies betrifft insbesondere Benachteiligung und Beleidigung von Minderheiten und anderen, der jeweiligen religiösen Gemeinschaft nicht zuträglichen Lebensweisen."


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