Vetorecht neu formulieren
am 16.11.2012 um 10:06 Uhr

/quote ...innerhalb von zwei Wochen mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine Aufnahme einzulegen. Dieses Veto führt zur sofortigen Streichung der Mitgliedschaft.

Wer stellt fest ob die Begruendung ausfuehrlich genung ist?
weil wenn das Veto zur sofortigen Streichung fuehrt, brauch ich auch keine Begruendung mehr.

Ich wuerde bevorzugen wenn der BV und die betroffene LO Einspruch erheben koennen, die Letzt-Entscheidung ob das Veto ausreichend ist obliegt der BGF.
 


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