Initiative i4451: Unvereinbarkeit: Organmitgliedschaft in 2 Parteien
Ja: 42 (81%) · Enthaltung: 10 · Nein: 10 (19%) · Angenommen
Ich beantrage die Satzung in §5 um den folgenden Absatz zu erweitern:
Text
- Die Mitgliedschaft in einem Organ der Piratenpartei sowie in einem Organ einer nicht in dieser Satzung oder BGO aufgeführten österreichischen politischen Partei ist unvereinbar. Die Mitgliedschaft in einem Organ der Piratenpartei kann in einem solchen Fall nicht angetreten werden bzw. sie erlischt mit dem Beginn der Mitgliedschaft in dem Organ der anderen Partei.
Begründung
Eine Unvereinbarkeitsbestimmung wie wir sie auch zwischen einzelnen eigenen Organen (RP,SG) haben.
2 Diskussionsbeiträge
- anjobi:
schließt diese Änderung dann auch Organfunktionen in zukünftigen bzw. bereits existierenden Landesparteien und eine Organfunktion in der Bundespartei aus? mal davon abgesehen das ich z.B. LV & gleichzeitig BV ohnehin für bedenklich halte (ja ich weiß ich hatte da mal eine Idee aus einem vom LV bestückten BV, man kann seine Meinung ja ändern)
- lava: nur sofern sie nicht in der satzung aufgeführt sind.