Initiative i4440: Kein Antrag zu diesem Thema ohne klare Zielsetzung und Begründung.
 Ja: 18 (44%) · Enthaltung: 21 · Nein: 23 (56%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
19(17+2)40(23+17)
 
 
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Letzter Entwurf vom 06.01.2014 um 12:20 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Aktuelle Situation

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde mit Wirkung zum 1.8.2008 aufgehoben. Grund hierfür war eine Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, wonach das österreichische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wegen der zwischen verschiedenen Vermögensarten stark differenzierenden Bewertungsvorschriften verfassungswidrig war.

Die zuvor unter die Erbschaft- und Schenkungsteuerfallenden Übertragungen von inländischem Grundvermögen unterliegen nunmehr der Grunderwerbsteuer. Für die Schenkung anderer Vermögenswerte wurde eine Anzeigepflicht ab einer gewissen Betragsgrenze mit dem Schenkungsmeldegesetz eingeführt. Vermögenswidmungen an österreichische Privatstiftungen werden vom Stiftungseingangssteuergesetz erfasst und mit einem Steuersatz von grundsätzlich 2,5 Prozent belastet. Eine Erhöhung auf 25 Prozent ist in bestimmten Fällen möglich.
 

Festlegen des Zieles

Bevor man über eine Steuer nachdenkt, sollte man sich darüber schlau machen, wie wir in der Gesamtsituation international steuerlich dastehen. Hier gibt es die Spezialität der Stiftungen genauso zu beachten wie das Faktum, dass unsere Steuer- und Abgabenbelastung auf Einkommen aus Arbeit international einen Spitzenplatz einnimmt. In so einer Situation Steuern zu fordern bedeutet in erster Linie eine Mehrbelastung kleiner Familien und eine Reduktion deren Vermögens, da man davon ausgehen kann dass "die Reichen" durch Gründung von Stiftungen und anderen Möglichkeiten dieser Steuer wirksam aus dem Weg gehen können. Wer sich für die Situation bei den Vermögenssteuern in anderen Ländern interessiert, dem sei folgende Studie der KPMG empfohlen:
 

Vermögensbesteuerung – wer besteuert wie?

Deutsche Regelungen im Vergleich zu der Besteuerung in Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und den USA
 

Die Studie betrachtet vorrangig die Lage aus der Sicht Deutschlands, Österreich ist aber -neben vielen anderen Ländern- auch dabei.

Auch hier gilt, wie bei so vielen anderen Anträgen hier auch: Einfach eine neue Steuer fordern und dann hoffen, dass sich irgendwas positiv in der Vermögensverteilung ändern wird, ist mehr als naiv. Es muss ein konkreter Mechanismus gefordert werden, wie man den Niedrigverdienern helfen kann, Vermögen zu bilden während man einen zuverlässigen Mechanismus braucht, der auch wirklich Reiche bzw. wirklich große Erbmassen zur Kasse bittet. Und "wirklich groß" beginnt über 10 Mio. €. Denn wir sprechen hier ja von den wirklich bösen "Reichen".
 

Da ich ja bald nicht mehr schreiben darf: Wenn den Antrag jemand übernehmen will - bitte melden.