Initiative i3539: Transparenz der Verhältnisse zwischen Herstellern von Pharmaka, Biopharmaka, medizinischen Geräten und Hilfsmitteln gegenüber Ärzten und Krankenhäusern
Diese Initiative wurde am/um 09.10.2013 12:04:04 Uhr zurückgezogen
Letzter Entwurf vom 11.09.2013 um 14:00 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Ausgehend von den jüngsten Datenskandalen in der Ärzteschaft, die bedenkenlos Informationen über Patienten an Pharmafirmen verkauft haben, soll die Piratenpartei Österreichs folgenden Antrag an geeigneter Stelle in ihr Parteiprogramm aufnehmen:
 

Antrag

Digitales, Urheber-/Patentrecht, Datenschutz

Datenschutz

Gesundheitsdaten, Patienteninformationen

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Übernahme und Adaption jener Teile des „US Sunshine Act“ an österreichische Anforderungen, welche sich auf die Transparenz von Zahlungen zwischen Herstellern von Pharmaka, Biopharmaka, medizinischen Geräten und Hilfsmitteln auf der einen Seite und Ärzten beziehungsweise Universitätskrankenhäusern auf der anderen Seite beziehen. Wir fordern Transparenz bei den Zahlungsströmen zwischen diesen Parteien.
 
 
 

Begründung

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für den Schutz von Daten ein. Speziell Gesundheitsdaten und Patienteninformationen sind kritische Informationen, die nur behandelnden Ärzten vorbehalten sein dürfen. Es sollen

  • die Definition betroffener Unternehmen
  • die Definition betroffener Empfänger und die
  • die Definition aufzeichnungs- und berichtsrelevanter Informationen

angepasst und übernommen werden. Weiters sollen die im Act festgelegten Sanktionen, Risiken und mögliche Folgen mit übernommen werden. Hier ist u.a. folgendes festgelegt:
 

Die Nichtbeachtung oder Verletzung der Pflichten des Sunshine Acts sind bußgeldbewehrt. Bei nicht (fristgemäßer) Übermittlung können je Information Geldbußen bis zu USD 10.000 bis zu einer jährlichen Obergrenze von USD 150.000 verhängt werden. Bei absichtlichen Pflichtverletzungen erhöht sich der Rahmen auf Beträge zwischen USD 10.000 und USD 100.000 mit einer jährlichen Obergrenze von USD 1.000.000.
 

Für den einfachen Arzt, selbst für Krankenhäuser sind das schon relevante Dimensionen. Ziel ist, dass Transparenz nicht wieder einmal -wie üblich- durch eine mehr als maue Kontrolle durch irgendeine Behörde oder gar die Ärztekammer selbst hergestellt wird, sondern durch die Öffentlichkeit von Information:
 

Mit Blick auf die beabsichtigte Transparenz der Beziehungen zwischen Herstellern und Ärzten wird erwartet, dass die Veröffentlichung der Berichte der Hersteller auch tatsächliche Folgen haben wird. Die veröffentlichten Daten werden reges Interesse finden und nicht nur Patienten werden sich hier gegebenenfalls über „ihren Arzt“ informieren. Neben Behörden werden auch Journalisten diese frei zugänglichen Informationsquellen zum Data-Mining nutzen. Diese nicht nur aus Sicht der Leistungsempfänger unter Umständen unerwünschte Publizität und die damit verbundenen Reputationsrisiken werden gegebenenfalls dazu führen, dass sich potenzielle Empfänger künftig bei der Entgegennahme meldepflichtiger Zahlungen und Zuwendungen deutlich konservativer verhalten werden. Auch ist nicht auszuschließen, dass die Hersteller diesbezügliche Aktivitäten einschränken oder zumindest anders gestalten werden.
 

Eine mögliche Umsetzung wäre eine "Transparenzdatenbank" für Ärzte, so wie sie bereits für die Agrarsubventionen existiert.
 
 

Quellen

kpmg.com: Sunshine Act

gtai.de USA: Entwurf für die Umsetzung des Sunshine Act

aerztezeitung.de: Pharmaindustrie will Geheimnis lüften

ama-assn.org: Toolkit for Physician Financial Transparency Reports (Sunshine Act)