Initiative i3101: Nachvollziehbarkeit der Programmpunkte
 Ja: 16 (34%) · Enthaltung: 13 · Nein: 31 (66%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 25.05.2013 um 23:46 Uhr · Quelltext

Aktueller Abschnitt
 

§ 20. Parteiprogramm

(1) Das Parteiprogramm definiert die politischen Ziele der Partei, und kommuniziert diese nach außen. (2) Es wird von den Parteimitgliedern erarbeitet. Dazu steht diesen die Infrastruktur der Partei zur Verfügung. (3) Es wird von der BGV oder gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert.
 

Link: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzung#.C2.A7_20._Parteiprogramm
 

Ergänzung

(4) Im Parteiprogramm muss der Weg zur Entscheidungsfindung nachvollziehbar sein. Entweder durch einen Link zur jeweiligen Abstimmung im Liquid oder durch einen Link zum jeweiligen Abschnitt des BGV-Protokolls.