Initiative i1190: Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Letzter Entwurf vom 30.10.2012 um 13:49 Uhr · Quelltext

Antrag:

Initiative i1058 wurde erweitert und konkretisiert

In das Parteiprogramm der Piratenpartei soll aufgenommen werden:

Die Piratenpartei unterstützt eine bessere Durchsetzung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu Gunsten von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Begründung:

Immer mehr Mitmenschen, die im Berufsleben stehen, sind dem Mobbing bis hin zu Psychiatrisierungen von Vorgesetzte ausgeliefert. Darunter sind auch behinderte Mitmenschen sehr betroffen, obwohl es zum Schutz dieser Personengruppe entsprechende rechtliche Regelungen gibt, die einzuhalten wären.

Finanzielle Unterstützungen bei der Anschaffung eines Blindenhundes wurden gänzlich abgeschafft und der Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz greift erst nachdem eine begünstigt behinderte Person (ab einer 50%igen Erwerbsminderung) vier Jahre bei einem Unternehmer durchegehend beschäftigt war. Vor einigen Jahren griff der Kündigungsschutz bereits mit Ende der Probezeit. Das sind nur zwei Beispiele, die eine Verschlechterung darstellen.

Betriebsräte, entsprechende Vertrauenspersonen und Behindertenanwälte sollen bestraft wer-den, wenn sie zögern oder nicht umgehend gewillt sind, eine Beschwerde führende Person in einer Notsituation zu unterstützen. Um eine Strafe wirksam werden zu lassen, soll die Beschwerde führende Person nur glaubhaft machen müssen, dass sie nicht von einer für sie zuständigen Personen vertreten wurde. Die für die Vertretung zuständige Person muss beweisen, warum und aus welchen Gründen sie die Beschwerde führende Person nicht unterstützen konnte. Dadurch könnten psychoterroristische Maßnahmen, die meist von den Chefetagen ausgehen, eingedämmt werden. Die/der VerursacherIn muss sich vor Gericht verantworten und für alle Schadenersatzansprüche aufkommen.

Auch nicht behinderte Menschen können durch eigenartige Maßnahmen zu Schaden kommen. So z.B. hat man vor ein paar Jahren der Finanzaufsichtsbehörde in einem deutschen Bundesland stark zugesetzt: Als die Beamten bei den großen Bossen in Banken angelangt waren und Untersuchungen eigenartiger Transaktionen von öffentlichen Geldern anstellten, wurden sie zunächst gewarnt. Der Abteilungsleiter und sein Team ließen sich nicht einschüchtern und setzten die Untersuchungen fort.
Das gesamte Team musste sich per Weisung von ganz oben psychiatrischen Untersuchungen stellen. Alle Kollegen wurden zwangspensioniert, da sie zunächst nichts gegen die getürkten Gutachten von Rechtswegen tun konnten. Erst zähes Durchhaltevermögen des Dienststellenleiters brachte nach ein paar Jahren licht ins Dunkel und der Psychiater wurde verurteilt.

Ich bin eine zu 90% körperlich behinderte Person und durfte ähnliche Maßnahmen erfahren und über mich ergehen lassen. Zum Glück schenkte ich den Betriebrat, der Antidiskriminierungsstelle und auch der Behindertenanwaltschaft nur mangelndes Vertrauen und stöberte in Gesetzesmaterien herum. Ergebnis: Antrag auf Schadenersatz bei der Dienstbehörde und nach Ablauf der Frist Devolutionsantrag in letzter Instanz bei der Landesregierung eingebracht. Wahrscheinlich wird der Verwaltungsgerichtshof in eigener Sache zu entscheiden haben. Die geforderte Schadensumme gebe ich hier nicht bekannt und ist für meinen Antrag auch nicht relevant. Gegenwärtig läuft ein Schichtungsverfahren (bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden darf, muss ich diesen Rechtsweg beschreiten) beim Bundessozialamt wegen Aufhebung des Hausverbotes, dass vom Direktor (einstiger Dienstherr von mir) einer öffentlichen Einrichtung erlassen wurde. Zwecks Einschüchterung wurden mir einmal die Kripo und drei-mal die Polizei an den Hals gehetzt. Bei der Magistratsabteilung habe ich bei der dortigen Strafabteilung ein Anbringen um behördliches Einschreiten lt. Art. 3 BV-G und EGVVG wegen Verhinderung eine öffentliche Einrichtung betreten zu dürfen, eingebracht. Die Verantwortlichen Personen, die zum Teil verdammt gute Gehälter beziehen, haben wegeschaut und wollten mich dumm sterben lassen.
Hintergrund: Umbauen bzw. Zerstörung des Arbeitsplatzes (Dezember 2008) und zwei Wintersaisonen ohne Heizung. Ich suchte einen Arzt auf, da ich aufgrund meines Amputationsstumpfes wegen der Kälte mit hohen Phantomschmerzen zu kämpfen hatte. Anstatt den Arbeitsplatz in Ordnung zu bringen, durfte ich mich zwei psychiatrischen Untersuchungen stellen. Einmal war es nur ein Befund, da der Oberarzt keinen Grund sah, ein teures Gutachten zu erstellen. Nach weiteren schrägen Maßnahmen, um mich ausschalten zu können, forderte ich, ohne dass meine Vorgesetzten etwas mitbekamen, ein psychiatrisches Gutachten an. Ergebnis: vollkommen gesund und hoher IQ.
Aufgrund eigener Erfahrungen finde ich meinen Antrag in Ordnung.