Initiative i1172: Landes-Liquid-Democracy-Ordnung
 Ja: 5 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 31.10.2012 um 12:04 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Dies ist ein Meinungsbild über einen möglichen Text als Landes-Liquid-Democracy-Ordnung:

Text

Landes-Liquid-Democracy-Ordnung

(1) Kärntens Entscheidungen mittels Liquid-Democracy-Werkzeugen bedürfen gleicher Regeln, Zahlen und Quoren wie bei „Offline“-Abstimmungen. Konkret heißt das:
(2) „Offline“ stimmberechtigte Mitglieder sind auch über jegliche Werkzeuge der Liquid Democracy stimmberechtigt.
(3) Die Akkreditierung erfolgt auf Mitgliederversammlungen sowie dazu ergänzend wie auf Bundesebene beschlossen. Die LGF kann demnach auch die Akkreditierung an für sie vertrauenswürdige Personen delegieren.
(4) Für Abstimmungen und Beschlüsse gelten die gleichen Regelwerke, Quoren, und Mehrheitsregeln wie auf Landesparteitagen.
(5) Das bedeutet insbesondere: Die Menge der Stimmberechtigten ist die Menge der stimmberechtigten Piraten (nicht die Menge der registrierten Benutzer). Das zu erreichende Quorum für eine Abstimmung ist das gleiche wie auf einem Landesparteitag. Als „anwesend“ gelten alle Personen, die der Abstimmung beigewohnt haben, d. h. die bei der Abstimmung ihre Stimme tatsächlich abgegeben haben. Das bedeutet insbesondere, dass, wenn eine Person die Abstimmung gelesen hat, aber nicht abgestimmt hat, sie sich der Stimme explizit enthalten muss, um als anwesend gezählt zu werden.

Begründung

Um Programmatik abseits der LGVen weiterzubringen, brauchen wir LiquidFeedback als zweites Standbein. Der Antrag ist aus Niederösterreich von PiratPapaJoe und gigi übernommen und wurde dort einstimmig ohne Enthaltungen und ohne Gegenstimmen angenommen. Effektiv können wir dann die gleichen Regelwerke verwenden die Niederösterreich jetzt schon verwendet und so zeitnah Programmpunkte beschließen.

Kommentar

Ein sehr ähnlicher Text wurde am 14.09.2012 bei der Landesgeneralverammlung in Kärnten zur Wahl gestellt, und wurde abgelehnt: "Die Abstimmung ergab folgende Ergebnisse: Antrag A/4a) = 21 Gegenstimmen, 1 Befürwortung, 3 Enthaltungen; Antrag A/4b) = 14 Befürwortungen, 10 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen und Antrag A/4c) = 12 Befürwortungen, 9 Gegenstimmen, 6 Enthaltungen. ", siehe Protokoll.

Seit der LGV hat sich jedoch einiges getan:

  • Es werden Akkreditierungen mit Ausweis durchgeführt von der Landesgeschäftsführung.
  • Es gibt 26 aktive Mitglieder im LQFB von 39 Stimmberechtigten (akkreditierte) in Kärnten, stand Sat, 27. 10. 2012.
  • Es gab eine LQFB Schulung in Klagenfurt, dass Angebot für weitere Schulung steht nach wie vor.
  • Auf der Bundesgeneralversammlung hat sich gezeigt, dass das Vertrauen in LQFB gestiegen ist, zusammen mit dem vertrauen in Administration, die von lava, der in die Bundesgeschäftsführung gewählt worden ist, durchgeführt wird.

Jetzt möchte ich die aktuelle Akzeptanz für LiquidFeedback herausfinden.

Anregungen

Textänderung Punkt 2 - Die Landesgeschäftsführung darf die Akkreditierung nicht delegieren.: Die Liquid Democracy Ordnung (LDO) steht über der Landes Liquid Democracy Ordnung (LLDO). Die LDO besagt: "§6 (2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied einer LGF oder bei von BGF oder LGF durch Beschluss legitimierten Personen.". Laut §9. (1) kann die LDO nur in den Punkte §2 (3), §3 (5), §4 (4), §5 (3) und §8 (5) geändert werden, als nicht §6. Um diesen Punkt zu ändern müsste entweder §6 (2) oder §9. (1) in der LDO geändert werden. Natürlich kann die LGF für sich beschließen, die Akkreditierung nicht zu delegieren.