'''I. Prävention statt Überwachung '''

Die aktuelle Innenpolitik stellt den Bürger unter Generalverdacht. Wir sind nicht bereit, dies weiter hinzunehmen. Nicht Überwachung, sondern Verbrechensprävention und die Stärkung der Bürgerrechte müssen das Ziel sein. Überwachung erklärt jeden Passanten zum potentiellen Verbrecher. Aufklärung der Bevölkerung und der zielgerichtete Einsatz von Polizeibeamten schaffen mehr Sicherheit als jede Überwachungskamera es könnte.


'''II. Keine Überwachung im öffentlichen Raum'''

Wir lehnen die Video-Überwachung im öffentlichen Raum ab. Sie stellt eine Art verdachtsunabhängige Ermittlung dar, die gegen die Bürgerrechte verstößt. Passanten werden durch Verletzung der Unschuldvermutung unter Generalverdacht gestellt.

Technisch erforderliche Kameratechnik, die zum Beispiel der Sicherheit der Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln beim Ein- und Aussteigen dient, ist zulässig, sofern weder Aufzeichnung noch Weiterleitung noch Auswertung dieser Daten erfolgt.


'''III. Überwachung schafft keine Sicherheit'''

Videoüberwachung schafft keine zusätzliche Sicherheit. Überwachungskameras gaukeln lediglich vor, dass in Notsituationen professionelle Hilfe in kürzester Zeit möglich sei und verhindern somit unter Umständen Zivilcourage. Videoüberwachung ist keine wirksame Präventionsmaßnahme. Vergehen oder Verbrechen werden lediglich aufgezeichnet. Als Maßnahme zur Deeskalation ist der gezielte Einsatz von Polizeibeamten und geschultem Sicherheitspersonal in gefährdeten Bereichen wirkungsvoller.


'''IV. Überwachung schränkt Freiheit ein'''

Die Video-Überwachung in Wien schränkt die persönliche Freiheit der Wiener und ihrer Gäste ein. Das Gefühl der ständigen Beobachtung vermittelt kein Gefühl der Sicherheit, sondern führt zu Ängsten aufgrund des eigenen "Fehlverhaltens" Repressalien ausgesetzt zu werden. Darüber hinaus belastet die ständige Kontrolle das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Polizei.

Die Wahrnehmung der Bürgerrechte, ob Versammlungsrecht oder Meinungsfreiheit, wird durch Überwachung des öffentlichen Raumes erschwert. Die Gesellschaft wird in den privaten, unbeobachteten Raum zurückgedrängt. Wir nehmen diese Ein- und Beschränkungen zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben nicht hin, sondern setzen uns für die Abschaffung der Video-Überwachung im öffentlichen Raum ein.


'''V. Kennzeichnungspflicht für Polizei-Beamte'''

Das Fehlverhalten einzelner Polizeibeamter schädigt immer wieder das Ansehen der Polizei insgesamt. Polizeibeamte müssen eine anlassbezogene individuelle Kennnummer tragen, um ihre persönlichen Handlungen nachvollziehen zu können. Wir sehen dies als Voraussetzung an, um Beschwerden Dritter über ungesetzliche Handlungen nachzugehen und Einsatzkräfte als Zeugen benennen zu können. Unabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Übergriffe


'''VI. Versammlungsrecht'''

In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Einschränkungen des Versammlungsrecht vorgenommen. Wir wollen die Versammlungsfreiheit aller politischen und gesellschaftlichen Gruppen stärken und anlasslose Kontrollen der Polizei von Demonstanten und Passanten ersatzlos abschaffen.


'''VII. Keine Überwachung und Dokumentation'''

Die Aufzeichnung einer Versammlung durch die Polizei mit Kameras ohne konkrete Anhaltspunkte stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar.

Dennoch filmt die Wiener Polizei friedliche Demonstrationen ohne konkreten Anlass. Wir lehnen Änderungen am Versammlungsgesetz ab, die der Polizei das Filmen von Versammlungen und das Speichern und Dokumentieren dieses Videomaterials erlauben.


'''VII. Ablehnung von Ethnical- und Social-Profiling'''

Die Piratenpartei lehnt die diskriminierende Praxis des ethnischen- und sozialen Profilings duch Sicherheitsorgane der Republik als such durch Personal-Rekruter ab. Die Nicht-Berücksichtigung bzw. Ablehnung von Bewerbern aufgrund von Ethnie, Kultur oder Religion stellt einen massiven Bruch der "Nicht-Diskriminierungs-Richtlinien“ dar. Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, dass Betroffene ihre Rechte besser durchsetzen können.