Am 10.4. ist der Entwurf eines Gesetzes mit dem u.a. das Tabakgesetz geändert werden soll in Begutachtung gegangen. Das darin geplante Rauchverbot soll auch auf verwandte Produkte also auch für E-Zigaretten gelten. [<http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00112/index.shtml> <Gesetzesentwurf>]

Antrag

Themenbereich

Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik

Thema

Änderung des Tabakgesetzes

Subthema

Der Bundesvorstand wird aufgefordert namens der Piratenpartei im Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben, die den Entwurf in Hinblick auf die Aufnahme von E-Zigaretten ablehnt.

Begründung

Derzeit sind E-Zigaretten sinnvollerweise nicht im Tabakgesetz aufgenommen Dieser Zustand soll beibehalten werden. E-Zigaretten stellen für viele Raucher die Möglichkeit dar der Tabakzigarettensucht zu entkommen. Gravierende gesundheitliche Gefahren durch E-Zigaretten konnten bislang ebenso wenig nachgewiesen werden, wie eine schädigende Wirkung auf die Umwelt. Im Programm hat sich die PPat für die Einstufung der E-Zigaretten als Genussmittel und den freien Verkauf ausgesprochen. In diesem Sinne sollte auch die Benutzung im öffentlichen Raum uneingeschränkt möglich sein.

[<http://blog.rursus.de/> <Umfassende Sammlung von Informationen zur E-Zigarette>]