Förderung der Bildung einer Öffentliche Schule (kooperative Mittelschule oder Gymnasium) mit Schwerpunkt "Biotechnologie"
Die Piraten-Partei Österreich, soll sich grundlegend zur Errichtung einer „öffentlichen Biotechnologischen Schule“ auf dem Bundesgebiet bekennen. Die Schule ist sowohl als Vorbildung hinsichtlich eines anschließenden Besuches einer diesbezüglichen Universität, Fachhochschule als auch eines Kollegs zu betrachten und dementsprechend inhaltlich auszulegen. Auch ist die Möglichkeit der Kombinierung mit einer fachbezogenen ein- bis zweijährigen Lehre im Anschluss an den Abschluss der Schule zu berücksichtigen (umgedrehtes Modell des Projekts „Lehre und Matura“).
Der genaue Schultyp, Kooperative Mittelschule, Gymnasium oder andere Struktur, soll zunächst in den Hintergrund gerückt werden, und erst im Anschluss an die inhaltliche Gestaltung der Wissensvermittlung und diesbezüglicher Schwerpunkte, beschlossen werden;
In den Vordergrund sind zu stellen:
1) Öffentlicher Status (keine "Privatschule)
1.1) Schulgeld: unter Umständen, soll das Direktorium (Rektorat) das Recht haben, eine zeitlich befristete Einhebung von „Schulgeld“ auszusprechen, wobei für finanziell-Schwache, eine Förderung oder finanzieller Ausgleichstopf zu gründen ist, sodass diese nicht vom Besuch aufgrund fehlender finanzieller Mittel ausgeschlossen werden.
1.2.) Öffentlichkeitsarbeit und Berufsethik: Die Auslegung der inhaltlichen-Lehre, soll bereits darauf ausgerichtet sein, dass Absolventen, sich besonders im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit aktiv werden (u.a. verständliches Verfassen komplexer technologischer Sachverhalte für Kolumnen und Fachzeitschriften, Mitwirkung in NGOs/NPOs, Parteien, Ministerien und Ämtern, u. dgl.)
2) Standort: Begrüßenswert wäre es, wenn diese Schule nicht in Wien angesiedelt wird, und es einen Bewerbungswettbewerb, zwischen den 3 bildungsstrukturellen schwächsten Bundesländern gibt.
3) Schwerpunkte der Lehre und Wissensvermittlung: Erarbeitung eines Grundsatzpapiers hinsichtlich den Erfordernissen der Wirtschaft und gegenwärtiger sowie zukünftiger Anwendungen der Biotechnologischen Verfahren
3.1) Landwirtschaft, Industrie und Wirtschaft: Verfahrenstechnik, Agro-Biologie, Synthetische Chemie, Nutztierzucht, Pflanzenzucht, Agro-Treibstoffe (Energieträger), genetisch-manipulierte-(optimierte-) Organismen, Klontechnologie, Genomforschung, Gentechnik und biomedizinische Verfahren in der Human- und Veterinärmedizin, Bio-Informatik, Natur- und Umweltschutz, u. dgl.
3.2) Wissenschaftliches- und journalistisches Schreiben (Verfassen): In Hinblick auf eine spätere Erwerbstätigkeit im Journal- und Berichtswesen, einschließlich Schriftstellerei, soll diesbezügliche freie Unterrichtsfächer angeboten werden, in welchen die Fähigkeiten wissenschaftlichen Schreibens gefördert werden sollen.
3.3) Ethik und Technologiefolgenabschätzung: Bereits im Rahmen der Wissensvermittlung sollen die möglichen Gefahren und Folgen des Technikeinsatzes mitberücksichtigt werden.
3.4) Rechtliches: landesrechtliche-, unionsrechtliche- (EU) und völkerrechtliche Bestimmungen und Vertragswerke mit Bezug zur Biotechnologie und Gentechnologie sollen Teil mehrerer Wahlfächer sein bzw. am Rande ebenso in den Grundlagenfächern einfließen;
4) Mehrsprachigkeit:
4.1) Unterrichtssprache: Österreichisches Deutsch; jedoch sollen die Lehrunterlagen in mehreren Sprachen angeboten werden, um Schülern/Innen mit Migrationshintergrund, schneller in den Unterricht zu integrieren. Insbesondere sollen mehrsprachige Begriffswörterbücher bereitgestellt werden.
4.2) Prüfungssprachen: Deutsch, bzw. angepasst an die Struktur der Schüler/Innen und den Erfordernissen der Wirtschaft; Sowohl sog. Minderheitensprachen als auch Volksgruppensprachen sollen berücksichtig werden, und gegebenenfalls soll die Ablegung der Prüfungen in der jeweiligen Muttersprache ermöglicht werden bzw. ebenso im Rahmen einer Fremdsprache. Dies ist sowohl als arbeitsmarktintegrative- und gesellschafts-integrative Maßnahme sowie als persönliche wirtschaftsattraktivitätssteigernde Maßnahme positive zu bewerten.
4.3) Sekundar-Sprache: Verpflichtend! Wahlmöglichkeit: Volksgruppensprachen (Türkisch, Sprachen des ehemaligen Jugoslawiens) und Minderheitensprachen; Welt- und Wirtschaftssprachen (Französisch, Englisch);
4.4) Tertiär-Sprache: Freiwillig! Wahlmöglichkeit: Latein, Computer-Programmiersprachen, Amerikanisches Englisch, Spanisch u. dgl.
4.5) Einbindung von Externe Sprach-Institute bzw. anderen Schulen: Um ein möglichst breites Spektrum an Sprachen (bzw. der Möglichkeit des Spracherwerbes) zu ermöglichen, sollen Kooperationen mit Sprachinstituten und Kooperationen mit anderen Schulen hinsichtlich der Möglichkeit des Besuches eines Sprachunterrichtes als Externer angestrebt werden. Selbstverständlich sind diesbezüglich Volkshochschulen und andere ebenso zu berücksichtigen, sowie die Möglichkeit der Einbindung von privaten-Sprachlehrern.
5) Schüler/Innen-Quoten: Mindestens 1/3, jedoch maximal 1/4 der Klassenplätze sollen für Schüler/Innen mit Migrations- und Integrationshintergrund, sowie Austauschschüler/Innen reserviert und bereitgestellt werden.
6) verpflichtende Kooperation mit Schulen der Republik im Ausland und EU-Ausland, sowohl in der Bereitstellung mehrsprachiger Lehrunterlagen (einschl. diesbezüglicher Software) als auch einjährigen Schüler/Innen-Austauschprogrammen.
7) Religionsunterricht: Freiwillige Abmeldung ab der 3.ten Klasse mit der Möglichkeit des freiwilligen Besuchs eines Ethik-Unterrichtes, Philosophischen-Unterrichts oder auch der Möglichkeit eines der eigenen Konfession fremden Religionsunterrichtes;
8) Finanzierung: 2/3 aus Mitteln der Öffentlichen Hand; 1/3 aus privaten Spenden und Unternehmens-/Industrie-Sponsoring, wobei den Unternehmen als „Gegenleistung“ lediglich Werbung und Marketing und keine gesonderte Mitspracherechte hinsichtlich der Gestaltung der Lehre eingeräumt werden soll;
9) Mitspracherechte:
9.1) Schüler/Innen sollen insbesondere in der Gestaltung ihrer Bildung einen möglichst breiten Spielraum haben, und diesbezüglich wird eine Art „Modul-Bildung“ anzustreben sein; sprich in einem noch festzulegenden Rahmen, sollen sie die Wahlmöglichkeit haben, welche Unterrichtsgegenstände sie besuchen möchten; Beispielsweise könnten ¾ der Unterrichtsfächer in einem Lehrplan fixiert werden, jedoch in ¼ der Fächer frei entscheiden können (einschl. Sekundärsprache)
9.2) Personalbestellung – Lehre: Grundsätzliche Aufgabe des Direktorrats (Rektorats) und Einbeziehung der Expertise von Bund und Land, sowie weiterer „Schul-Partner“ und Experten aus der Wirtschaft und Industrie;
9.3) Personalbestellung – Verwaltung und Direktorat: geteilte Kompetenz: Bund und Land; Der Eltern- und Schülervertretung ist ausschließlich ein Vorschlagsrecht einzuräumen.
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Anmerkung seitens des Verfassers: Dies ist mein erster diesbezüglicher Antrag, und ich hoffe, dass ich soweit es ginge, die nötige Form, welcher dieser Antrag erfordert, gewahrt habe; wenn nicht, bitte um Rückmeldung, sodass ich diesbezügliche Änderungen vornehme; Danke;
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Als "Vorbild" bzw. zur Orientierung:
http://www.merian-schule.de/index.php/schularten/gymnasien/biotechnologisches-gymnasium-btg
http://www.ls-bw.de/projekte/beruflschulen/zpg/hls/mitteil/01_2_08.pdf