Beitrag zur Entscheidungsfindung eines zu einem späteren Zeitpunkt einzubringenden Antrags auf Änderung des Parteiprogramms der Piratenpartei Österreichs als auch der einzelnen Parteiprogramme der jeweiligen Landesorganisationen:

Themenfeld: BÜRGERBETEILIGUNG (Politische Partizipation) & DEMOKRATIE (Parteiprogram Punkt 1) sowie VERWALTUNG (Parteiprogramm Punkt 17)

1) Bekenntnis zur bürgerlich-liberalen-, demokratisch-föderalistischen und Neutralen Republik! !Abkehr und Ablehnung von „Volksdemokratien“! Anmerkung: Demokratie selbst, ist eher Kennzeichen/Merkmal des Entscheidungsfindungsprozesses und weniger eine „Staatsform“/Regierungsform. Verallgemeinert bedeutet Demokratie – für den Verfasser – vordergründig eine umfassende Berücksichtigung möglichst vieler Interessen und Eigenheiten und der Erarbeitung eines sinnvollen Konsens. Ergänzung: Voranstellung von Republik und Konstitutionalismus vor Demokratie!

2) Beibehaltung von Sperrklauseln auf allen Ebenen (Bundes-, Landes-, Gemeindeebene), wobei grundsätzlich stattdessen eine Senkung der „prozentuellen Hürden“ angedacht werden sollen; Ebenso sollte eine Lockerung der weiteren Barrieren zum Wahlantritt selbst gelindert werden, sprich der Erarbeitung von Möglichkeiten des vereinfachten Sammeln von Unterstützungserklärungen und gegebenenfalls eine allgemeine Senkung der Gebührensenkung;

3) Ablehnung der Legislaturperioden-Verkürzungen; Begründung: Eine etwaige Verkürzung der Legislaturperioden, führt lediglich zu Verkürzung der effektiven Regierungszeiten, bei gleichzeitiger Förderung des Zeitaufwandes für Wahlkämpfe, und bedingt wohl kaum Einsparungen in der Verwaltung selbst. Auch würde dies wiederum zu Steigenden Kosten bzw. Aufwendungen hinsichtlich der schneller-wiederkehrenden Wahlkämpfe.

4) Ablehnung von Wahlterminbündelungen;

5) Befürwortung von fixen Wahlterminen! Begründung: Wahltermine sollten grundsätzlich in einer Wahlprozessordnung festgelegt werden (beispielsweise 3 fixierte Termine, an denen eine Wahl stattfinden kann) um folglich, den jeweiligen regierenden Parteien die Möglichkeit zu nehmen, die Termine an gesellschaftliche Großereignisse anzupassen und gegebenenfalls daraus resultierenden - positiven- Stimmungen aus wahltaktischen-Gründen auszunutzen.

6) Ablehnung der Reduktion der Anzahl der Abgeordneten zum Parlament; Begründung: Aufgrund der Komplexität von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, sollte eine Aufwertung der Parlamentarischen Befugnisse (einschl. der Schaffung neuer Gremien) anstelle einer Reduktion angedacht werden.

7) Ablehnung der Forderung nach Abschaffung der sog. „Regierungsvorlage“. Begründung: auch die sog. „Opposition“ bzw. einzelne Abgeordnete können „jederzeit“ innerhalb gesetzter Fristen Gesetzesvorlagen, Novellierungs- und Abänderungsanträge einbringen.

8) Förderung des Menschenrechtsausschuss beim Parlament! Anmerkung: Förderung im Sinne von personeller- und finanzieller Aufstockung als auch der erweiterten Mitsprache- und Anhörungsrechten im Parlament als auch in Rathäusern, Landtagen und Bundesrat. Begründung: Größtenteils decken sich die Aufgaben des sog. „Menschenrechtsausschusses“ mit Forderungen der Piratenpartei Österreich, sodass eine substanzielle Förderung dieses Ausschusses, einem eigenen Parteiengagement bzw. eigenen violetten Forderungen vorzuziehen ist.

9) Befürwortung und Förderung von Anhörungs- und gegeben falls Mitspracherechte für sog. „Nicht-Regierungsorganisationen“ (NGO´s) im Parlament der Republik Österreich II, im Bundesrat und in den Landtagen. Begründung: Förderung der frühen Einbindung der sog. „Zivilgesellschaft“ in die Entscheidungsprozesse;

10) Befürwortung eines Wissenschaftlichen Dienstes beim Parlament der Republik Österreich II (nach Vorbild jenen beim Deutschen Bundestag), wie es im Parteiprogramm aufgelistet ist, jedoch unter der Berücksichtigung einer Institutionelle Alternative, Beispielsweise im Zuge einer Ansiedelung im Bereich des Bundeskanzleramtes, anstelle beim Parlament. Grundsätzlich sollte ebenso bei jedem Landtag ein diesbezügliches Beratendes Gremium eingesetzt werden, bzw. dem Wissenschaftlichen Dienst ein Mitsprache- bzw. Anhörungsrecht auf Landesebene und im Bundesrat eingeräumt werden.

11) Befürwortung und Förderung von jährlichen Abrüstungs- bzw. Rüstungsberichten des Parlaments der Republik Österreich II, nach Vorbild jener Berichte des Deutschen Bundestages.

12) Ablehnung der Streichung/Abschaffung des Bundesrates. Begründung: Persönlich sehe ich den Bundesrat als demokratische Errungenschaft, und als Hürde zur Zentralisierung von Macht und Befugnissen, nebst der Möglichkeit der Einbindung in den politischen Entscheidungsfindungsprozess. Alternative I: Etwaige punktuelle Überantwortung von Kompetenzen und Kontrollbefugnissen, und im Sinne der Transparenz und Bürgerbeteiligung, sollte der Bundesrat im allgemeinen aufgefordert werden, Gesetzesvorlagen, Novellierungs- und Abänderungsanträge ab 4 Wochen bis spätestens zwei Wochen vor der Abstimmung auf einer bürgernahen-Online-Plattform bereitzustellen. Alternative II: Journalisten und Medien sollen, die Gesetzesvorlagen, Novellierungs- und Abänderungsanträge, sowie deren Auswirkungen und Hintergründe sachlich-objektiv, sowie beschreibend & erklärend aufbereiten und darbieten.

13) Ablehnung einer allgemeinen Reduktion von Gemeinden! Begründung: Eine etwaige Reduzierung von Gemeinden und folglich auch Wahlsprengeln, wird es sog. „Kleinparteien“ nur erschweren, Abgeordnete in die einzelnen Institutionen auf Landes- und Gemeindeebene zu entsenden und dient eher den Machterhalt etablierter Parteien.

14) Ablehnung einer Reduktion der Bezirke in Wien! Begründung: Eine etwaige Reduzierung von Bezirken und Wahlsprengeln, wird es sog. „Kleinparteien“ nur erschweren, Abgeordnete ins Rathaus bzw. Bezirksämtern zu entsenden und dient eher den Machterhalt etablierter Parteien. Kritik: Einsparungen in der Verwaltung, dürfen/sollen niemals auf Kosten der „Demokratie“ gehen.

15) Ablehnung der Reduktion bzw. Streichung von Landtagen und Landeshäuptern! Begründung: Aufgrund der Komplexität von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, sollte eine Aufwertung diesbezüglichen Befugnisse, anstelle der Abschaffung angedacht werden. Kritik: Einsparungen in der Verwaltung, dürfen/sollen niemals auf Kosten der „Demokratie“ gehen.

16) Kein „allgemeines“ Ersetzen von Landesgesetze durch Bundesgesetze! Begründung: Ein „Ersetzen“ von Landeskompetenzen durch Bundeskompetenz, bedingt lediglich eine Kompetenzanhäufung auf Bundesebene, und führt allgemein zur „Zentralisierung von Macht“;

17) Ablehnung des Einsatzes von Wahlcomputern; Begründung: allg. Manipulationsgefahren;

18) Einführung von Wahlanerkennungsklausel - Wahlwiederholung: Begründung: Bei sehr geringer Wahlbeteiligung (unter 15 Prozent der Wahlberechtigten) sollte die Wahl, wiederholt werden; jedoch maximal 2 Wahlwiederholungsdurchgänge. Anmerkung: Dies dient einerseits zur Senkung der Anzahl von Nichtwählern durch eine sog. „in-Pflichtnahme“ des Bürgers als auch zur Förderung der breiten Anteilnahme der Gesellschaft an demokratischen Prozessen. Grundsatzfrage: Ist das allgemeine Wahlrecht, welches doch hart erkämpft wurde, nicht mehr Pflicht als ein reines (Gewohnheits-)Recht?

19) Ablehnung der Senkung des passiven Wahlrechts auf 18 Jahre bei Bundespräsidentenwahlen; Begründung: Fehlende Fachkompetenzen!

20) Ablehnung von sog. Jugendwahlen; Anmerkung: Allgemein befürworte ich, aufgrund der allgemeinen Nicht-Interesse an politischen- wie gesellschaftlichen Prozessen, eine Anhebung des aktiven Wahlrechts auf 18 bzw. 24 Jahre. Insbesondere die Anhebung des aktiven Wahlrechts auf 24 Jahre, bedingt, dass sie mit den erwähnten Prozessen eher vertraut sind, als mit 16 Jahren, und darüber hinaus ihnen auch die arbeitsmarktspezifischen- bzw. unternehmensspezifischen Eigenheiten und gesellschaftlichen Verstrickungen eher bekannt sind, als beispielsweise mit 16 Jahren. Ergänzung: Auch können die allg. Interessen von Jugendlichen, bzw. Interessen der Jugend im Zuge der Stimmenabgabe von den Eltern, bzw. der Familie bei ihrer eigenen Stimmabgabe berücksichtigt werden. Alternative: Entsendung von eigenen Jugendinteressensvertreter, in die jeweiligen Institutionen der Republik, welche Sorge dafür tragen, dass die Interessen von Jugendlichen gewahrt und berücksichtigt werden. (Anmerkung: derzeitige Zuständigkeit: Ministerium für Jugend und Familie)

21) Anhebung des aktiven Wahlrechts auf allen Ebenen auf 18 wenn nicht sogar 24 Jahre. Begründung: siehe Punkt „Jugendwahlen“;

22) Ablehnung eines aktiven Wahlrechts für Ausländer auf Gemeindeebene, bei einer Aufenthaltsdauer in der Republik, von/ab 3-Monaten; Alternative: frühe innergesellschaftliche Einbindung (in sog. NRO, NGO, NPO und Vereinen) auf Ebene der sog. „Zivilgesellschaft“;

23) Befürwortung eines aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländer (einschl. EU-Ausländer bzw. EU-Bürger), auf allen Ebenen, gebunden an einen Mindestaufenthalt von 5 bis 7 Jahren. Begründung: zuvor fehlende Vertrautheit mit der lokalen- und regionalen Eigenheiten;

24) Allgemein Befürwortung des Wahlrechtes für Häftlinge, jedoch sollten jene welche wegen Verhetzung, Fremdenhass und allen voran wegen Verhetzung zur mehrjährigen Haftstrafen verurteilte ausgenommen werden.

25) Befürwortung und Förderung der institutionellen „Whistleblower“-Anlaufstellen. Anmerkung: Diese wären beispielsweise Bürgeranwaltschaft, Volksanwaltschaft, Korruptionsstaatsanwaltschaft, Patientenanwaltschaft, Menschenrechtsausschuss beim Parlament, Staatsanwaltschaft, Finanzmarktaufsicht, Korruptionsstaatsanwaltschaft, Transparency International, allg. Ministerien und Unterausschüsse sowie Gremien in Rathaus, Landtagen, Bundesrat und Parlament, Bundeskanzleramt und Präsidium des Bundespräsidenten, Klagsverband, Journalistenverband u. dgl..

26) Befürwortung der Stärkung der Unabsetzbarkeit von „Volks- und Bürgeranwälten“, statt Maßnahmen zur Erleichterten-Absetzbarkeit. Begründung: Etwaige Möglichkeiten der erleichterten-Absetzbarkeit bedingt die Abhängigkeit von tagespolitischen Stimmungen und Meinungen und könnte ebenso der nötigen Distanz und Unabhängigkeit von Parteipolitik und Volksstimmung zu widerlaufen! Anmerkung: Absetzungen sollten nur im Zuge von grober Pflichtverletzung möglich sein.

27) Befürwortung und Förderung eines „Freedom Information Act“ nach Vorbild jenes der Vereinigten Staaten von Amerika, sowohl auf Ebenen der Europäischen Union als auch der Republik Österreich II.

28) Ablehnung von „Live-Übertragungen“ von Sitzungen des Parlamentes, des Bundesrates bzw. Gemeinderäte und Rathäusern. Begründung: Die Ablehnung von der Übertragung von „Live-Streams“ beruht in erster Linie darauf, dass diese Sitzungen, größtenteils zu jenen Zeiten stattfindet, wo ein Großteil der Wahlberechtigten entweder beruflich tätig ist, oder beispielsweise Lehrveranstaltungen im Zuge eines Hochschul- bzw. Universitätsstudium besucht; und ebenso darauf, dass Live-Übertragungen möglicher weise zu einer Popularisierung und Emotionalisierung des politischen Prozesses führt. (Überspitzt formuliert: bedingt die Live-Übertragung die Gefahr, dass Sitzungen zu „Unterhaltungsshows“ verkommen, bzw. allzu sehr, auf wankelmütige Stimmungen in der Gesellschaft Rücksicht genommen werden muss.) Alternative I: Veröffentlichung von Gesetzesvorlagen, Abänderungs- und Novellierungsanträgen beispielsweise bis zu 4 Wochen vor dem Abstimmungstermin bzw. Übermittlung an einzelne Kommissionen, Zusammenschlüssen und Vereine! Alternative II: Förderung eines sachlich-objektiven und beschreibenden bzw. erklärenden Journalismus und Berichterstattungen (TV & Radio, einschl. Web-Radio), denn oftmals sind die einzelnen Gesetzesanträge, Abänderungs- und Novellierungsanträge, in Inhalt und Umfang und Auswirkungen zu komplex, als das diese von der sog. „breiten Masse“, über ihren eigenen Alltag und eigenen Lebensumstände hinaus verstanden werden. Anmerkung: Die Bereitstellung von diesbezüglichen Aufnahmen, in Form einer Online-Datenbank, mitsamt mehrsprachigen Übersetzungen bzw. Untertiteln und gleichzeitiger Berücksichtigung der jeweiligen Gebärdensprache, sind zu begrüßen und zu unterstützen. Anmerkung: Der Verfasser ist sich bewusst, dass dieser Punkt, einem erst kürzlich angenommen Antrag entgegenwirkt.

29) Befürwortung der Abschaffung der sog. „Habsburg-Gesetze“ Anmerkung: Negative Erbschaft (Errungenschaft) aus dem sog. „Dritten Reich“. Begründung: Im Sinne einer Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und der allgemeinen Forderung der Basis „Gleiche Rechte für Alle“ und ebenso aufgrund des sog. „Gleichheitsgebot“ und des „Nicht-Diskriminierungsgebot“ sollen Mitglieder der Familien Habsburg und anderer betroffener Familien aus dem demokratischen Prozess nicht ausgeschlossen werden; Lediglich ein Anrecht von Geburtsweges auf politische Ämter, soll bzw. darf es nicht geben. Ergänzung: Etwaige Entschädigungszahlungen bzw. Rückführung von Eigentum (Besitztümern) sind erstmals außen vor zu lassen, und wären Gegenstand separater Verhandlungen mit Bund, Ländern und Privatpersonen. Grundsatzfrage: Warum sollten Angehörige der Familie Habsburg und anderer betroffener Familien, weiter vom politischen- und demokratischen Prozess ausgeschlossenen werden, solange sie sich zur bürgerlich-liberalen-, demokratisch-föderalistischen und Neutralen Republik! bekennen?
 

Allgemeine persönliche Anmerkung durch den Verfasser:

Vorweg, der Entschluss die angeführten Punkte als „Meinungsbild“ zu veröffentlichen beruht im Wesentlichen auf den netten Hinweis eines Mitglieds der Piratenpartei, und darauf basierte auch das Zurückziehens eines von mir vor wenigen Tagen eingebachten Antrages (Initiative i5712). Sollte mit der Antragstellung der Eindruck der Überheblichkeit entstanden sein, so war dies keinesfalls beabsichtigt, und gleiches gilt für die nun eingebrachten „Meinungsbildern“.

Auch wenn im offiziellen Parteiprogramm der Piratenpartei Österreich diese oben angeführten Punkte auf zwei Teilbereiche aufgeteilt sind, einerseits „Bürgerbeteiligung(Politische Partizipation) und Demokratie“ (Parteibuchprogramm Punkt 1) und „Verwaltung“ (Parteibuchprogramm Punkt 2), hielt ich es dennoch für übersichtlicher dies, hier gemeinsam aufzulisten. Auch ist es eine bewusste Entscheidung, dass die angeführten Punkte ganzheitlich zu betrachtet werden sollen, und weniger eine Abstimmung (Diskussion) Punkt für Punkt geführt wird.

Grundsätzlich finde ich es sehr bedenklich, wenn Anträge und anderes Schrifttum im Umfang von 4, 5, 6 Seiten bereits als umgangssprachlich „zu viel“ betrachtet werden, und hinterfrage die Ernsthaftigkeit des Interesses an politischen Engagement und verweise diesbezüglich auf die zwei Druckschriften des Bundestages der Republik Deutschland, welche im Internet frei verfügbar sind, „Drucksache 17/14600: Beschlussempfehlung und Bericht des 2.ten Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes“ (ugs: „NSU-Untersuchungsausschusses“) mit einem Umfang von über 1.300 Seiten sowie „Drucksache 16/13400: Beschlussempfehlung und Bericht des 2.ten Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes“ (hinsichtlich U.S.-Folterflügen und allgemeiner Überwachung mit einem Umfang von knapp 1.400 Seiten; Bei Interesse seitens der Partei, werde ich diese Berichte gern zur partei-intern bereitstellen.

Zu meiner Person, werde ich bis spätestens Samstag den 21.03.2015 einen „offenen Brief“ verfassen, in welchen ich auf meine Person, meine persönliche politischen Gründe hinsichtlich eines Engagement innerhalb der Partei eingehe, bitte jedoch allgemein, die vorweg angeführten Punkte ohne Ansehen meiner Person und diesbezüglicher herumschwirrender Gerüchte und Scheinwahrheiten und persönlicher Vorurteile sowie Vorbehalte, zu behandeln.