Die Bundesgeneralversammlung möge beschließen, in der Bundessatzung § 8 Absatz (4) wie folgt anzupassen:

Antrag

Alter Text

(4) Sie wählt die bundesweiten Wahlvorschläge und beschließt über: das Parteiprogramm, Fachprogramme und bundesweite Wahlprogramme, inhaltliche Anträge auf Bundesebene, Budgetvoranschlag und Entlastung der BGF. Sie nimmt die Tätigkeitsberichte der Bundesorgane entgegen und wählt in diese entsprechend dieser Satzung; sie kann die von ihr gewählten Mitglieder der Bundesorgane vorzeitig abwählen; sie entscheidet über Wahlplattformen und erteilt Handlungsaufträge an BV, BGF und EBV; sie wählt die Vertreter in den Organisationen, deren Mitglied die PPÖ ist.

Neuer Text

(4) Sie wählt die bundesweiten Wahlvorschläge und beschließt über das Parteiprogramm, inhaltliche Anträge auf Bundesebene, Budgetvoranschlag und Entlastung der BGF. Sie nimmt die Tätigkeitsberichte der Bundesorgane entgegen und wählt in diese entsprechend dieser Satzung; sie kann die von ihr gewählten Mitglieder der Bundesorgane vorzeitig abwählen; sie entscheidet über Wahlplattformen und erteilt Handlungsaufträge an BV, BGF und EBV; sie wählt die Vertreter in den Organisationen, deren Mitglied die PPÖ ist.

Begründung

Fachprogramme sind IMHO generell entbehrlich; das Wahlprogramm sollten wir in irgendeiner Form aus dem vollen Parteiprogramm zusammenstellen, aber das sollte IMHO kein eigener separater Programmtyp sein. Wir sind durch LQFB ohnehin sehr dynamisch darin, was in unserem Programm steht, und haben nicht das Problem der Analogparteien, dass das Programm von vor zehn Jahren verstaubt wirkt, da wir dieses ja stetig anpassen.