Nachdem Teile der Bioethikkommission eine Änderung der Gesetzeslage zur Suizidbeihilfe empfohlen haben, ist die öffentliche Diskussion über aktive Sterbehilfe neu entflammt. Überzeugend sind unter anderen die fachkundigen Argumente der Mitarbeiterin in einem Palliativteam, Frau Hilde Kössler, MMSc, in ihrem Leserbrief vom 18. Februar 2015 in der Tageszeitung „Die Presse“: „Werden Angehörige und nahestehende Personen in der Begleitung ein es schwerstkranken Menschen alleingelassen, kommen sie häufig an und über die Grenzen ihrer Belastbarkeit …. Hier gilt es, diese Personen zu unterstützen und zu begleiten – nicht ihnen die Möglichkeit eines schnellen Ausweges zu schaffen, den sie womöglich den Rest ihres Lebens bereuen. Für Ausnahmefälle besteht schon jetzt die Möglichkeit der Straffreiheit im Rahmen eines „entschuldigenden Notstandes“. Hinzu kommt, dass auch Kranke ihren Angehörigen Mitleiden ersparen wollen. Oft fühlen sie sich familiär wie gesellschaftlich als Belastungsfaktor. Erfahren sie eine Stabilisierung ihres Umfeldes und sich selbst als Menschen, dessen Selbstbestimmung geachtet, dessen leiden gelindert, aber dessen Sterben nicht hinausgezögert wird, vergeht der Wunsch, den Tod zu beschleunigen ….Es sollte daher eine andere Empfehlung der Bioethikkommission erfüllt werden: flächen- und bedarfsorientierter Ausbau palliativer und Hospiz-Strukturen sowie Förderung der Aus- und Weiterbildung im Bereich palliativer Grundlagen für stationäre und niedergelassene Bereiche.“ Menschen sollen in unserem Land auch zukünftig nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines Mitmenschen sterben.
 
Daher stelle ich namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion folgenden 
 
Dringlichen Antrag:
 
=Die Österreichische Bundesregierung, der Nationalrat und der Bundesrat werden auf dem Petitionswege aufgefordert, für den Ausbau von Palliativ- und Hospizangeboten für Schwerstkranke und ihre Angehörigen zu sorgen und in Bezug auf Suizidbeihilfe keine Gesetzesänderungen vorzunehmen. Es soll das klare Bekenntnis erfolgen, dass in Österreich auch in Zukunft jede Form der aktiven Sterbehilfe verboten bleibt.=