Die Bundesgeneralversammlung möge die Änderung folgender Paragraphen unserer Bundessatzung beschließen: =Antrag= §8 Bundesgeneralversammlung Änderung von: "(3) Sie beschließt das Grundsatzprogramm und die Bundes-GOs mit Mehrheit von zumindest 60% der Stimmen, die Satzung mit zumindest 70% der Stimmen." in neu: "(3) Sie beschließt das Parteiprogramm und die Bundesgeschäftsordnungen mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen, das Grundsatzprogramm und die Satzung mit Mehrheit von zumindest zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen." §20 Das Parteiprogramm Änderung von: "(3) Es wird von der BGV oder einem adäquaten Mittel der liquid democracy beschlossen oder geändert." in neu: "(3) Es wird von der BGV oder einem adäquaten Mittel der liquid democracy mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert." =Begründung= Unsere Regelwerke und auch das Parteiprogramm sollen durch einen möglichst großen Konsens der Basis und nicht durch ein knappes Überstimmen einer kleinen Mehrheit entstehen und geändert werden. In LQFB werden schon derzeit Programmänderungen nur mit 60%-iger Mehrheit angenommen (auch, um ein Hin- und Heroszillieren zu verhindern). Bundesgeschäftsordnung und Parteiprogramm sollen daher also mit 60%-iger Mehrheit beschlossen werden; das Grundsatzprogramm (welches nur die Grundwerte, evtl. in der Formulierung von c3o, enthalten sollte) sollte darüber stehen und mit 70%-iger Mehrheit beschlossen werden, wie auch die Satzung – und diese beiden auch nur auf BGVen.