Auf Bundesebene wird derzeit eine Steuerreform diskutiert, die hoffentlich kurzfristig zu einer Entlastung des »Faktors Arbeit« führen wird - besonders bei niedrigen Löhnen und Einkommen sowie bei den Lohnnebenkosten. Mittelfristig benötigen wir jedoch eine grundlegende Reform des Gesamtsystems von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Denn der internationale Vergleich zeigt: Österreich ist ein Hochsteuerland für Erwerbstätige, aber ein Steuerparadies für Superreiche und Millionenerben. Zudem wirkte in den letzten Jahren die »kalte Progression« besonders bei den niedrigen und mittleren Einkommen steuererhöhend! Kurzfristige Entlastungs-Maßnahmen bestünden in einer Absenkung des Eingangssteuersatzes bzw. der Abschaffung der »kalten Progression« durch jährliche Inflationsanpassung aller Freibeträge und Tarifgrenzen. Dies könnte kurzfristig durch eine Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Freibetrag von 500.000 Euro pro Erbschaft und progressivem Steuersatz , eine Erbersatzsteuer (nach dem deutschen Modell) für die rund 3.500 Privatstiftungen mit 80 Milliarden Euro Vermögen, eine sozialverträgliche Reform der Grundsteuer mit Freibetrag, die nach wie vor an den vollkommen veralteten Einheitswerten von 1973 anknüpft sowie Abbau von Steuerschlupflöchern, Ausnahmebestimmungen und Privilegien gegenfinanziert werden. Mittelfristig wird an einer ökosozialen Steuerreform als aufkommensneutraler Tausch zwischen der Besteuerung von Arbeit und Energie kein Weg vorbeiführen.

Ein mittelfristig besonders interessantes Modell: Der »integrierte Tarif« Von den mehr als 75.000 Grazer Wirtschaftskammer-Mitgliedern sind mehr als 60.000 Ein-Personen-Unternehmen, viele von ihnen sind in Graz – unter teilweise schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen - tätig. Die Kombination von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern führt zu einer ungerechten und leistungshemmenden Verteilung der Grenzbelastung (Grenzbelastung bedeutet: Mit wie viel wird der jeweils nächste Euro Gewinn belastet?). Einkommensteile zwischen 40.000 und 60.000 Euro unterliegen einer höheren Grenzbelastung als Einkommensteile zwischen 60.000 und 80.000 Euro. Der Grund: die Höchst­beitrags­grenze in der Sozialversicherung! Die wesentliche Belastung für die kleinen und mittleren Einkommen stellen die Sozialversicherungs­beiträge dar. 9 von 10 ÖsterreicherInnen zahlen mehr Sozialversicherungsbeiträge als Lohn- und Einkommensteuer! Speziell bei den SVA-Versicherten (Selbständigen) kann es durch die SVA-Mindestbeiträge in schlechten Jahren im Extremfall zu einer Abgabenbelastung von über 100 % des erzielten Gewinns kommen – siehe Grafik! Ein Modell, das ich hier als Beispiel vorstellen möchte, weil es auch die Ein-Personen-Unternehmen entlasten würde, wäre die Einführung des in Dänemark bereits erfolgreich umgesetzten „Integrierten Tarifs“, d.h. die Umstellung auf ein rein steuerfinanziertes Sozialsystem. Rein steuerfinanzierte Systeme (»Finanzierung aus einer Hand«) sind gerechter und effizienter. Durch die Umstellung auf ein rein steuerfinanziertes Sozialsystem mit der Zusammenlegung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohn-/Einkommensteuer zu einer »Universalabgabe« entstünde ein einfaches, gerechtes und für alle Einkommensarten gleiches Tarifsystem, das auch den vielen Ein-Personen-Unternehmen und Kleinbetrieben zugute käme. Wie umfangreiche Simulationsberechnungen der Wirtschaftsuniversität Wien für den Bereich der Unselbstständigen gezeigt haben, wäre dieses Modell: · aufkommensneutral · einfach und transparent · umverteilend und konjunkturbelebend Die arbeitgeberseitigen Sozialversicherungsbeiträge würden unverändert weiter laufen, könnten aber zu einer »Integrierten Dienstgeberabgabe« zusammengelegt werden. Vom Prinzip her, sieht man die Einfachheit und Gerechtigkeit eines derartigen Modells am Beispiel SVA-Versicherte auf einen Blick: Legende: grau - Durchschnittsbelastung SVA-Versicherte alt, rosa – Durchschnittsbelastung SVA-Versicherte mit „Integriertem Tarif“. Um künftig die wirtschaftliche Situation der Grazer Ein-Personen-UnternehmerInnen und Kleinbetriebe zu verbessern, wäre es wichtig, dass die Stadt Graz zur Steuerreform Stellung nimmt. Daher stelle ich namens des Grünen

Gemeinderatsklubs - ALG folgenden

Dringlichen Antrag

Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert unter Bezugnahme auf den Motivenbericht die österreichische Bundesregierung am Petitionsweg auf, sich auf allen politischen Ebenen für ein gerechteres Steuersystem einzusetzen, um auch Ein-Personen-UnternehmerInnen und Kleinbetriebe steuerlich zu entlasten. Insbesondere ist die Problematik der Mindestbemessungsgrundlage in der SVA zu lösen.