Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben bei österreichischen Unterstützungssystemen im Sozialbereich häufig das grundsätzliche Problem, dass wir zwar Angebote gut evaluieren, aber uns nicht darum kümmern, was diese auf längere Sicht bewirken. Das gilt daher auch für den Bereich Asyl und Integration.

Daher leidet die AsylwerberInnenbetreuung in Österreich unter einem großen Imageproblem, das wir auch aus anderen Bereichen sozialer Unterstützungen, wie zum Beispiel der Jugendwohlfahrt, kennen. Während die Kosten ständig steigen, gibt es über Erfolg oder Misserfolg eingesetzter Mittel kaum mess- oder sichtbare Rückmeldungen.

Die öffentliche Hand fragt zwar danach ob Kurse, etc. im vereinbarten Ausmaß besucht wurden, aber was aus den Menschen z.B. 3 Jahre nach der Fördermaßnahme geworden ist wissen wir nicht. Beispiel 1: Ein jugendlicher Asylwerber wird 18 Jahre, wird vom Land aufge-fordert, das UMF Quartier zu verlassen, ist trotzdem subsidiär schutzberechtigt, erhält einen Platz in einer WG, nimmt an einem Deutschkurs und einem „Hilfsarbeiter am Bau“ Programm des AMS teil, muss nach den vorgesehenen 12 Monaten die WG wieder verlassen, und was wurde aus ihm? Beispiel 2: Ein Mädchen darf im Zuge des Familiennachzugs mit 14 Jahren zu seiner Konventionsfamilie nachziehen. Sie wird zwei Jahre in der Caritas Fachschule Mariengasse auf Deutsch und Haushaltsführung eingeschult, ist mit 17 fertig, und was wurde aus ihr?

Das heißt, wir fördern und zahlen, wissen aber nicht, was aus den geförderten Menschen, im Konkreten den Konventionsflüchtlingen und subsidiär Schutzbe-rechtigten tatsächlich geworden ist. Haben sie ausreichend Deutsch gelernt, um ein soziales Umfeld aufzubauen, haben sie eine Arbeit gefunden, sind sie in Österreich geblieben oder innerhalb der EU weitergewandert, etc.?

Das alles wären Fragen, die im Zuge notwendiger Evaluierungen der Maßnah-men, der Betreuung während des Asylverfahrens und nachher im Rahmen der Integrationsassistenz gestellt werden sollten.

Möglich wäre es z.B. Aufenthaltsberechtigte zu verpflichten, in den ersten drei Jahren nach Ende der Unterstützung Änderungen ihres Wohnsitzes bekannt zu geben und tatsächlich MitarbeiterInnen mit einem Erhebungsbogen nach diesen drei Jahren vorbeizuschicken.
 
 

Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden
 

Dringlichen Antrag:

Die Steiermärkische Landesregierung und das Bundesministerium für Inneres werden aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Asylwerberbetreuung und Integrationshilfe so zu gestalten, dass eine Bewertung des Erfolgs zumindest bis drei Jahre nach Abschluss der gewährten Unterstützung möglich gemacht wird.