Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Spätestens seit dem Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung, nehmen die Diskussionen rund um eine Steuerreform kein Ende. Die Grundsteuer bzw. deren Erhöhung spielt dabei im Rahmen politischer Überlegungen eine zentrale Rolle, zumal sie doch von zahlreichen politischen Vertretern als einzige echte Vermögenssteuer gesehen wird. Es überrascht daher wenig, dass vor allem jene Gruppen, die Lohnarbeit entlasten und Vermögen höher besteuern wollen, vermehrt von einer Grundsteuerreform sprechen. Ohne nun also bundespolitische und ideologische Überlegungen voranstellen zu wollen, erscheint es als zwingend notwendig, dass sich Städte und Gemeinden zu Wort melden, wenn es um eine Reform ureigener Gemeindeeinnahmen, wie bei der Grundsteuer der Fall, geht.

Im Jahr 2012 haben die Gemeinden ohne Wien 525 Mio. Euro aus der Grundsteuer lukriert. Angesichts der Gesamtsumme der kommunalen Haushalte idHv ca. 17 Mrd. Euro ist das kein übertrieben großer Anteil an den Gemeindebudgets. Bislang lagen die Einnahmensteigerungen aus der Grundsteuer deutlich unter den Einnahmesteigerungen aus Ertragsanteilen oder anderen Abgaben. Dass die Gemeinden überhaupt noch steigende Grundsteuereinnahmen haben, liegt derzeit daran, dass eben die Gesamtzahl der grundsteuerpflichtigen Liegenschaften steigt. Neben der Kommunalsteuer ist eben die Grundsteuer die einzig relevante ausschließliche Gemeindeabgabe. Hier trifft der Grundsatz der Einnahmen- und Ausgabenverantwortung voll zu. Es ist nicht vorstellbar, dass die Gemeinde die Grundsteuer einhebt und dann der Bund den Ertrag erhält. Unsererseits wird nicht bestritten, dass eine Reform der Grundsteuer notwendig ist, haben doch indirekt die Höchstgerichte den Bundesgesetzgeber wiederholt aufgefordert, die Grundsteuer zu reformieren, sind doch die Einheitswerte zuletzt in den 70er Jahren berechnet worden. Es erscheint relativ logisch, dass die Finanzämter, die zum Bund gehören, keine Energie in diese Aufgabe stecken möchten, stellt doch die Grundsteuer eine Gemeindesteuer und somit eine der wenigen Abgaben, die noch auf dem Einheitswert beruht, dar. Früher gab es noch eine Vermögenssteuer, eine Erbschaftssteuer und eine Schenkungssteuer zu deren Bemessung der Einheitswert herangezogen wurde, weshalb dieser auch von den Finanzämtern zumindest in größeren zeitlichen Abständen neu berechnet wurde. Es verwundert daher wenig, wenn im Zusammenhang mit einer Grundsteuerreform und einer Neuberechnung der Einheitswerte in diversen Arbeitsgruppen der zuständigen Ministerien prompt davon gesprochen wird, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer künftig an den Bund abzuführen sind und dann im Finanzausgleich gegengerechnet werden sollen. Gerne wird auf bundespolitischer Ebene damit kokettiert, dass erhöhte Ei nnahmen aus der Grundsteuer auch Teil einer Gegenfinanzierung für eine Steuerreform auf Bundesebene sein könnten. Diesem Vorschlag fehlt einerseits das Volumen, und andererseits durchbricht er den Grundsatz einer echten Gemeindesteuer. Die Grundsteuer kann auch nicht in beliebige Höhe steigen, trifft sie doch auch den privaten Häuslbauer und Grundstücksbesitzer. Eine moderate und der Wertentwicklung angepasste Erhöhung der Grundsteuer allerdings erscheint zweckmäßig und würde den Gemeinden und Städten erheblich nützen, während eine Weitergabe an den Bund zum Zwecke der Gegenfinanzierung einer Steuerreform den Sinn dieser Steuer aushebeln würde.

Es darf festgehalten werden, dass die Steiermark als ehemals strukturschwaches Gebiet im Vergleich zu anderen Bundesländern aus dem Finanzausgleich geringere Mittel erhält. In einem weiteren Schritt wurden nun in der Steiermark durch die Gemeindezusammenlegungen künstlich Gebietskörperschaften mit mehr als 30.000 Einwohnern geschaffen, was in einem zweiten Schritt - im Rahmen des Finanzausgleichs der Länder - zu Lasten der Stadt Graz gehen wird. Im konkreten Fall würde dies bedeuten, dass die Stadt Graz, die aufgrund des verstärkten Zuzuges und der daraus resultierenden gestiegenen Bautätigkeit vermutlich als einzige Gebietskörperschaft in der Steiermark auch bei derzeitiger Rechtslage steigende Einnahmen aus der Grundsteuer zu verzeichnen hätte, diese im Falle der tatsächlichen Umsetzung des derzeit angedachten Reformmodells an den Bund weiterzuleiten hätte und im Gegenzug aus dem Finanzausgleich in beiden Verteilungsschritten weit weniger Mittel erhalten würde, als sie tatsächlich aus der Grundsteuer einnimmt. Ein urbaner Ballungsraum, der für sein Wachstum auch die nötige Infrastruktur bereitstellen muss, der manchmal auch zu Lasten der Lebensqualität seiner Bewohner im städtischen Bereich Nachverdichtungen verordnen muss, sollte wenigstens die aus diesem Umstand lukrierten Steuermittel uneingeschränkt zur eigenen Aufgabenbewältigung verwenden dürfen. Eine Gegenrechnung im Rahmen des Finanzausgleichs erscheint daher als grobe Benachteiligung unserer Stadt. Petitionen und offizielle Schreiben an das zuständige Ministerium und an die übergeordneten Gebietskörperschaften hat es zu diesem Thema bereits in ausreichender Menge gegeben. Die aktuelle politische Diskussion rund um dieses Thema, ihre intensive mediale Behandlung und auch das Tagen entsprechender Arbeitsgruppen lassen die persönliche politische Intervention im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten des Einzelnen als zweckmäßig erscheinen.

Daher stelle ich namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden

Dringlichen Antrag gem. § 18 der GO f. d. Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Herr Bürgermeister Mag. Nagl wird ersucht, im Rahmen seiner politischen Möglichkeiten in allen Gremien und Stellen, in die er durch die Stadt Graz entsandt wurde, die Bedenken der Stadt Graz zu den Plänen des Bundes, die Einnahmen aus der Grundsteuer über den Finanzausgleich gegenzurechnen, zu deponieren. Insbesondere wird Herr Bürgermeister Mag. Nagl ersucht, darauf hinzuweisen, dass ein urbaner Ballungsraum, wie es die Stadt Graz ist, zur Bewältigung seiner Aufgaben die vollen Einnahmen aus der Grundsteuer bzw. aus einer etwaigen Erhöhung derselben benötigt. Herr Bürgermeister Mag. Nagl wird ferner höflich gebeten, hierbei nach eigener Maßgabe und im Rahmen der eigenen Beurteilung seiner Möglichkeiten vorzugehen. Der Gemeinderat ersucht Herrn Bürgermeister Mag. Nagl aber höflich, im Falle des Bekanntwerdens allfälliger Reformbeschlüsse oder Reformpläne, diese dem Gemeinderat alsbald zur Kenntnis zu bringen, um gegebenenfalls noch Handlungsspielraum - so bescheiden dieser auch sein mag - zu haben.