Umlaufbeschlüsse sind gängige praxis in dieser Partei, leider sind sie jedoch nicht in der Bundesgeschäftsordnung geregelt.

Antrag

Folgender Text soll der Bundesgeschäftsordnung §5 Sitzungen angefügt werden:

(8) Beschlüsse können als sogenannte Umlaufbeschlüsse auch zwischen Sitzungen stattfinden. Alle Organmitglieder müssen über Umlaufbeschlüsse informiert werden, sie sind nur gültig wenn zumindest genau so viele Mitglieder mitstimmen wie für die Beschlussfähigkeit von Sitzungen nötig sind. Sie müssen bei der nächsten Sitzung im Protokoll angeführt werden und entsprechend der Beschlüsse in Sitzungen auch in einem Beschlussregister des Organs im Wiki veröffentlicht werden.

Begründung

Rechtssicherheit!

Wir hatten zb. in der BGF schon öfters Situationen wo schnelle Beschlüsse nötig waren. Natürlich ist es wünschenswerter dass Beschlüsse öffentlich in angekündigten Sitzungen stattfinden, aber manchmal sind Umlaufbeschlüsse trotzdem notwendig.