Liquid zielt in der jetzigen Form nur unzureichend auf einen Interessenausgleich ab. Um zu gewährleisten, dass bei stark umstrittenen und einander widerstrebeneden Programmanträgen die Suche nach Gemeinsamkeiten und einem Ausgleich, bei dem sowohl der Wille der Mehrheit, wie auch die Bedenken einer qualifizierten Minderheit in den Mittelpunkt gestellt werden, berücksichtigt wird, bedarf es einer zusätzlichen Instanz. Eine Möglichkeit, eine breite Akzeptanz der Beschlüsse herbeizuführen, die Eingang in das Programm finden, wäre es, wenn die abstimmenden Mitglieder, Anträge bei denen es ihnen aus grundsätzlichen Erwägungen besonders schwer fällt, diese Mitzutragen, mit einem „Veto“ versehen könnten. Sollte nun in einer Liquidabstimmunmg ein Programmantrag obsiegen bei dem die Anzahl der Abstimmenden, die ihn mit einem Veto versehen haben, 20 % aller Abstimmenden übersteigt, so tritt ein paritätisch besetzter Vermittlungsarbeitskreis aus Vertretern der Pro- und Contra-Seite zusammen, der eine gemeinsame Position zu dem jeweiligen Thema formuliert, die am Ende in einem Vermittlungsarbeitskreis abgestimmt wird. Ziel ist es dabei, einen möglichst grossen Grad an Übereinstimmung zu erzielen, also den Programmpunkt möglichst Umfassend auszuarbeiten. Gelingt es hingegen nur, wenige Übereinstimmungen zu finden, wird man nur in einigen Teilbereichen einen Konsens finden. Die Treffen des Vermittlungsarbeitskreises werden von der Pro- und Contra-Seite einvernehmlich einberufen und finden öffentlich im Mumble statt - sie sind zu protokollieren und die Protokolle im Piratenwiki zu veröffentlichen. Ersatzweise kann die BGF die Treffen einberufen, falls keine Einigung zustande kommt. Sowohl die Pro-, als auch die Contra-Seite entsenden paritätisch jeweils 3 stimmberechtigte Mitglieder in den Vermittlungsarbeitskreis. Die Anzahl kann im gegenseitigen Einvernehemen jedoch erhöht werden. Die Pro- und Contra-Seite bestimmen jeweils im Rahmen der Selbstorganisation, welche Mitglieder sie in den Vermittlungsarbeitskreis entsendet. Sollte dies trotz Aufforderung durch die BGF nicht geschehen, bestimmt die BGF die jeweils stimmberechtigten Mitglieder der Pro- und Contra-Seite durch das Losverfahren. Zu Proseite werden alle Abstimmenden gezählt, die den Antrag in der Liquidabstimmung befürwortet haben - zur Contra-Seite gehören alle, die den Antrag mit einem Veto versehen haben. Die im Vermittlungsarbeitskreis erarbeitete Kompromissformulierung wird daraufhin erneut im Liquid zur Abstimmung gestellt – Gegenanträge oder Vetos sind dann ausgeschlossen. Es ist nur Zustimmung oder Ablehnung möglich. Die BGF wird beauftragt zunächst zu prüfen, ob eine entsprechende Vetofunktion für uns technisch und mit zumutbarem Aufwand überhaupt realisierbar ist. Sollte diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommen, ist der Beschluss durch die BGF schnellstmöglich umzusetzen.