Der folgende Text möge an passender Stelle in der BGO geändert werden:

Antrag

BGO §4 Abhaltung der Bundesgeneralversammlung (3), fett markierte stellen ändern sich.

Alt

(3) Mitglieder werden durch Abgleich eines amtlichen Lichtbildausweises mit der Mitgliederdatenbank und Kontrolle der Stimmberechtigung akkreditiert. Mitglieder, die keinen Ausweis vorweisen können, können durch mindestens 3 ordentlich akkreditierte Mitglieder akkreditiert werden. Mitglieder, die weniger als 4 Wochen vor der BGV beigetreten sind, können nicht akkreditiert werden.

Neu

(3) Mitglieder werden durch Abgleich eines amtlichen Lichtbildausweises mit der Mitgliederdatenbank und Kontrolle der Stimmberechtigung akkreditiert. Mitglieder, die keinen Ausweis vorweisen können, können durch mindestens 3 ordentlich akkreditierte Mitglieder akkreditiert werden. Mitglieder, die weniger als 2 Wochen vor der BGV beigetreten sind, können nicht akkreditiert werden.

Begründung

Wir wollen doch mehr Beteiligung und keine Mitglieder ausschließen. Vor kurzem wurde aus ähnlichen Gründen i4722: Keine Stimmrechteinschränkung bei LO Wechsel (wechsel max. ein mal pro Monat) angenommen. Die Initiative BGV akkreditierung ab Parteibeitritt wurde nicht angenommen, daraufhin habe ich sie hier abgeschwächt.