Es soll eine ausreichend lange Frist gesetzt werden (1-2 Monate) -- die Domains von LOs, die keine eigene Rechtsperson haben, und die bis dahin keinen satzungsgemäß protokollierten Beschluss getroffen haben, eine eigene Seite weiterzubetreiben, werden auf einen Unterbereich der Bundesseite weitergeleitet. Dieser Unterbereich soll sämtliche regionale Inhalte anbieten, die bisher auf der LO-Seite aufgeführt waren. Die betreffenden LOs werden gebeten, eine Person zu benennen, die Editierrechte auf der Bundeshomepage erhält (handelt es sich um ein LV-Mitglied, ist kein erneuter Beschluss nötig).