Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden. =Meinungsbild= Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) mit Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) zusammenlegen. Für die 1. Instanz werden zufällig Schiedsrichter aus diesem SG ausgewählt. Eine Berufung (2. Instanz) machen dann entweder die verbleibenden Mitglieder des SG oder eventuell das gesamte SG (siehe: https://liquid.piratenpartei.at/suggestion/show/3358.html ). = Was heißt das = * Das SG hat eine Flexible große, je nachdem wieviele Schiedsrichter aus den Ländern kommen. * Zweite Instanz (Berufung) ist trotzdem möglich. * Löst nicht direkt das Problem das es generell zu wenige Schiedsrichter gibt.