Die wiederholte schrittweise Einschränkung der Rechte für Parteimitglieder kann als Vertragsänderung bzw. Vertragsbruch betrachtet werden.
Daher sollte bei jeder Einschränkung von Rechten der Parteimitglieder (in diesem Fall Rechten im Liquid-Feedback) zumindest anteilsmässig der Mitgliedschaftsbeitrag zurückgezahlt werden.