Ein Verbot der Privatisierung von Wohnungen in Gemeindebauten ist eine gute Sache. Als "Privatisierung" im Sinne dieses Meinungsbilds gelten sowohl der Verkauf von Gemeindebauwohnungen an Privatleute als auch der Verkauf von Gemeindebauwohnungen an Firmen.

=Anmerkungen und sonstiges=

Zu "Ist Privatisierung der Verkauf von Wohnungen an Privatleute? Oder nur an Firmen? Ist es erst Privatisierung, wenn die verkaufte Wohnung dann gegen Geld weitervermietet wird? Was ist die tatsächliche Frage, um die es hier geht?":

Sowohl der Verkauf von Gemeindebauwohnungen an Privatleute als auch der Verkauf von Gemeindebauwohnungen an Firmen gelten als "Privatisierung" von Gemeindebauwohnungen im Sinne dieses Meinungsbilds.

Da bereits der Verkauf von Gemeindebauwohnungen als Privatisierung im Sinne dieses Meinungsbild gilt, gilt natürlich auch die Weitervermietung einer privatisierten Wohnung als Privatisierungsfolge oder so im Sinne dieses Meinungsbilds.