Der Fahrradverkehr nimmt in Graz eine bedeutende Rolle am Gesamtverkehrsauf-kommen ein. Laut einer VCÖ-Umfrage unter 2.500 teilnehmenden Radfahrern ist Graz die fahrradfreundlichste Gemeinde Österreichs und das zum dritten Mal hintereinander (Wiener Zeitung v. 14.7.2013).
 
Leider verwenden aber zunehmend viele Radfahrer auch Gehsteige und solche Fußgängerzonen, welche nicht für Radfahrverkehr freigegeben sind, für die Bewältigung ihrer Wegstrecke. Dies führt unweigerlich zu sehr gefährlichen Konfliktsituationen mit Fußgängern, Kinderwagen schiebenden Eltern, Menschen mit Geh- und/oder Sehbehinderungen, aber auch bei Haus- und Grundstücks-einfahrten.
Letztendlich stellt die verkehrswidrige Benützung auch ein hohes Selbstgefähr-dungspotential für die Radfahrer dar.
 
Die Bündelung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in den Bereichen der gebührenpflichtigen Kurzpark- und Parkzonen mit jener der Halte- und Parkverbote durch das Grazer Parkraumservice hat sich als sehr effizient erwiesen.
Insofern erscheint es zweckmäßig, dass das Grazer Parkraumservice nach einer entsprechenden Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 auch das Fahrverbot in Fußgängerzonen, auf Gehsteigen/Gehwegen und vergleichbaren Verkehrs-flächen überwacht.
 
 
Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden
 
d r i n g l i c h e n   A n t r a g:
 
Der Grazer Gemeinderat wolle beschließen:
 
==Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz werden beauftragt, an den Bundes-gesetzgeber am Petitionsweg mit dem Ziel heranzutreten, die Straßenverkehrs-ordnung 1960 insofern zu ändern, dass auch andere Organe als die Polizei das Fahrverbot in den bezeichneten Fußgängerzonen, auf Gehsteigen und vergleich-baren Verkehrsflächen überwachen und im Übertretungsfall ahnden können.==