Antrag

Die BGF wird beauftragt, das Wahlbündnis zur Europawahl mit der KPÖ und dem Wandel gemäß der Formulierung "Ziele der Kooperation sind der gemeinsame Wahlantritt, ein gemeinsamer Wahlkampf und eine gemeinsame Arbeit zu europapolitischen Themen nach dem Einzug in das Europaparlament" offiziell für obsolet zu erklären, da das Ziel des Einzugs klar verfehlt wurde, und für den Nicht-Einzug keine Vorgangsweise explizit vorgesehen war.

Auch die Formulierung I.2 "Die Bündnisparteien schließen diese Vereinbarung anlässlich des gemeinsamen Wahlantritts zur Europawahl 2014 für die Dauer der nächsten Legislaturperiode des Europaparlaments." scheint wie viele andere Formulierungen der Kooperationsvereinbarung nur für den Fall des Einzugs, nicht für den eingetretenen Fall des Nicht-Einzugs zu gelten. (Etwaig könnte das Schiedsgericht mit der Klärung dieses Punkt beauftragt werden)

Regelungen wie "V. Gemeinsame Vertretung im Parlament 1. Die ParlamentarierInnen der Wahlallianz unterliegen keinerlei Klubzwang; ...." sind obsolet, weil wegen des schlechten Wahlergebnisses gar keine EU-Parlamentarier des Wahlbündnisses existieren.
 

Links

https://wiki.piratenpartei.at/w/images/5/5b/Kooperationsvereinbarung_KPOE_Pirat_Wandel.pdf

https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung/Protokolle/2014-06-24#Punkte_die_in_der_n.C3.A4chsten_Sitzung_erneut_behandelt_werden_m.C3.BCssen