Antrag
Die BGF wird beauftragt das Wahlbündnis zur Europawahl mit der KPÖ und dem Wandel nach Punkt III.-5 des Kooperationsvertrags aufzulösen. Ein weiterer gemeinsamer Wahlantritt, wie in Punkt I.-2 erwähnt, oder eine andere Art der Kooperation gem. §16 Abs. 2 der BGO wird von der Piratenpartei Österreichs nicht angestrebt und ist bis zu einem gegenteiligen Beschluss gem. §16 Abs. 2 BGO explizit ausgeschlossen.
Begründung
- Der Kooperationsvertrag wurde für die "die Dauer der nächsten Legislaturperiode des Europaparlaments" (Punkt I.-2) abgeschlossen und ist daher nach der Wahl noch aufrecht.
- Auch die BGF möchte laut Protokoll vom 24.6. das Bündnis auflösen, hat aber mMn nicht die Befugnis einen BGV-Beschluss aufzuheben. Aus Gründen der RÄCHTSSICHERHEIT!!! daher die Auflösung mittels Basisbeschluss.
- Das Wahlergebnis war ein deutliches Zeichen gegen weitere Kooperationen dieser Art. Verbleibenden Bündnisphantasien soll daher von vornherein eine Absage erteilt werden, um nicht noch mehr Ressourcen in derartige Projekte zu verschwenden und den Fokus wieder auf die Piratenpartei zu lenken.