Die Piratenpartei soll den Hypo-Haftungsboykott nicht weiter unterstützen. Die Gründe dafür sind: 1.) Ungleichbehandlung der Kärntner Hypo und der anderen Landeshypothekenbanken. 2.) Ungleichbehandlung der Bankenhaftungen und der Nichtbanken-Haftungen. (Laut Staatsschuldenausschuss betragen die Landeshaftungen aller 9 Bundesländer für Banken ca. 50 Milliarden Euro, die Landeshaftungen selbiger für Nicht-Banken (Industriebetriebe, Genossenschaften, etc.) ca. 20 Milliarden. Wegen dieser Ungleichbehandlung würde ein Boykott wahrscheinlich von einem Gericht aufgehoben werden. 3.) Ungleichbehandlung von Schulden bzw. Verpflichtungen, die aus Haftungen entstehen, und Schulden bzw. Verpflichtungen, die aus anderen Gründen entstehen. Wegen dieser Ungleichbehandlung würde ein Boykott wahrscheinlich von einem Gericht aufgehoben werden. 4.) rechtsstaatliche Problematik: einmal eingegangene und beschlossene Haftungen sind nur sehr schwer wieder rückgängig zu machen. 4b) und wenn einmal eingegangene und beschlossene Haftungen rückgängig zu machen sind, dann führt der Weg über das Gericht, und nicht über Volksabstimmungen. 5.) Haftungsboykotte gefährden das derzeitig hervorragende Rating der Republik Österreich und ihrer Bundesländer, was sich in höheren Zinsen für die bestehenden Staatsschulden niederschlagen kann, d.h. ein Haftungsboykott kann über den Glaubwürdigkeitsverlust mehr Kosten verursachen als er verringert. 6.) Unklarheit bzw. Unzutreffendheit des Abstimmungsgebiets: so wie ich das verstanden habe, soll nur in Österreich abgestimmt werden, ob ein Haftungsboykott durchgeführt werden soll, oder nicht. Aber da Bayern in die Hypo-Sache verwickelt ist, wäre wahrscheinlich Österreich und Bayern oder die gesamte EU das bessere Abstimmungsgebiet als das, was im Volksbegehren vorgeschlagen wurde. 6b) wenn Bayern mitstimmen kann, würde eine Haftungsboykottvolksabstimmung wahrscheinlich eher negativ ausgehen, weil die bayrischen Interessen in diesem Fall den österreichischen entgegengestzt sind, und Bayern das bevölkerungsreichere Land ist. 7.) das im Volksbegehren angedachte Prozedere bringt im "Erfolgsfall" wahrscheinlich nichts, weil es bei Gericht (z.B EuGH) angefochten wird. 8.) Es wurde nicht festgestellt, wen der Boykott letztlich treffen würde. Nur weil die Haftungen für "böseböse" Banken eingegangen wurden, heisst das noch lange nicht, dass ein Haftungsboykott "böseböse" Banken trifft, er kann auch beispielsweise letzten Endes kleine Pensionisten treffen, die in einer Pensionsversicherung angespart hatten, die in Bankanleihen veranlagte. (Diese Mängelliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)