Die steirische AK hat in einer jüngst veröffentlichten Studie erhoben, wie hoch die Soll- und Habenzinsen österreichischer Banken sind. Untersucht wurden 15 Institute. Die Studie deckt auf, dass im Falle einer Überziehung des Kontorahmens bis zu 19,74 % an Überziehungszinsen verrechnet werden. Selbst wenn man innerhalb des Überziehungsrahmens bleibt, fallen bis zu 13,25 % an Überziehungszinsen an. Hoch sind nicht nur die Zinsen, auch bei Bearbeitungsgebühren, Rücklastschriftspesen und Mahngebühren wird ordentlich zugelangt. Zugleich werden für Guthaben so niedrige Zinsen bezahlt wie noch nie. So bezahlt die Volksbank Obersteiermark e. Gen. gar nur mickrige 0.0625 % (das sind pro 100 Euro Guthaben 6 Cent im Jahr!).

Bereits im Jahr 2011 hat der Grazer Gemeinderat einen von der KPÖ zum Thema eingebrachten Dringlichkeitsantrag einstimmig beschlossen. Mit einer Petition hat sich die Stadt Graz an den Bund gewandt und diesen aufgefordert, eine Begrenzung der Überziehungszinsen von Girokonten sowie bei den Bearbeitungsgebühren und Mahnspesen einzuführen. Geschehen ist das bis heute nicht. Im Gegenteil: Der damalige Rekordwert an Überziehungszinsen von 18 % aus dem Jahr 2011 wird mittlerweile gar noch übertroffen! Zugleich werden Geldinstitute wie die Hypo mit Milliarden aus Steuergeldern gestützt und als Zinssatz, zu welchem sich Institute Geld bei der Europäischen Zentralbank ausleihen dürfen, wurde erst unlängst ein historisch niedriger Satz von 0,15 % festgesetzt.

Es ist endlich an der Zeit, dass der Gesetzgeber regulierend eingreift und gegen Wucherzinsen und überhöhte Bankspesen bei Kontoüberziehungen vorgeht. In Deutschland ist jetzt Bewegung in die Sache gekommen. Dort haben die Verbraucherminister der Bundesländer den Banken ein Ultimatum gestellt, ihre Überziehungszinsen zu senken. Falls dies nicht geschehen sollte, müsse das Parlament eine gesetzliche Belastungsobergrenze beschließen. Die ING-Diba, die Sparda und auch die Commerzbank haben in Deutschland ihre Zinssätze für Kontoüberziehungen bereits gesenkt.

Ich stelle daher namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden
 

Antrag zur dringlichen Behandlung (gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)
 

Der Gemeinderat der Stadt Graz wendet sich im Petitionsweg an den Bundesgesetzgeber und ersucht ihn, eine gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen von Girokonten einzuführen. Diese sollten nur um fünf Prozent über dem Zentralbanksatz liegen dürfen. Das wären zurzeit 5,15 Prozent. Außerdem müssten die Bearbeitungsgebühren und Mahnspesen gesetzlich begrenzt werden.