In unserer Stadt sind zahlreiche Personen wohnhaft, die über einen befristeten Führerschein verfügen. Diese Tatsache verpflichtet die Inhaber eines solchen Führerscheins, sofern sie an einer Verlängerung ihrer Lenkerberechtigung interessiert sind, rechtzeitig vor Ablauf des alten Führerscheins den behördlichen Weg zur Verlängerung zu beschreiten. Dies bedeutet neben den nötigen amtsärztlichen Untersuchungen auch eine rechtzeitige Konsultation der zuständigen Ämter. Leider ist diese Maßnahme auch mit nicht unerheblichen Kosten für die betroffenen Personenkreise verbunden. Nun hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass oft Personen mit leichten körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen zum betroffenen Personenkreis zählen. Diese Personengruppe ist zudem nicht selten auch zum Kreis der Bezieher unterer Einkommen zu zählen. Zudem sind es nicht selten Mindestpensionisten, die in diese Personengruppe fallen. Die Kosten, die im Rahmen der behördlichen Verlängerung eines befristeten Führerscheins anfallen, werden ergänzt um jene finanziellen Aufwendungen, die für die amtsärztlichen Untersuchungen und andere ärztliche Begutachtungen zu begleichen sind. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass gegenständliche Befristungen in zahlreichen Fällen nur ein halbes Jahr andauern, ist die Feststellung zulässig, dass die betroffenen Personenkreise mit erheblichen finanziellen Forderungen konfrontiert werden. Nun sollte es im Sinne der öffentlichen Hand sein, jene Personen zu unterstützen, deren Einkommen nicht ausreicht, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zumindest aber muss es im Sinne der öffentlichen Hand sein, solchen Personengruppen keine unnötigen weiteren Kosten zu überbinden. Aus diesem Grund rege ich namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs an, Personen, die zu den unteren Einkommensgruppen zählen bzw. Personen, die Bezieher von Mindestpensionen sind, bei der Verlängerung befristeter Führerscheine von der anfallenden Gebühr zu befreien. Den solcherart betroffenen Bürgern ist auch die amtsärztliche Untersuchung kostenfrei zu stellen. Aus diesem Grund ergeht namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgender Dringlicher Antrag gem. § 18 der GO f. d. Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz Der Gemeinderat wolle beschließen: =Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz werden ersucht, eine Petition an den Bundesgesetzgeber zu verfassen, die sich mit der im Betreff genannten Thematik befasst und deren Ziel es sein soll, beim Bundesgesetzgeber eine Kostenfreistellung für die im Motivenbericht genannten Personenkreise im Falle der Verlängerung befristeter Führerscheine zu erwirken.=