Antrag
Förderung
Datenschutz und Transparenz
Datenschutzscheck und Transparenzscheck
Die Piratenpartei Graz (im folgenden: "Partei"), richtet einen Fördertopf ein, mit dem auf regionaler Ebene die Umsetzung und Weiterentwicklung der Ziele der Piratenpartei in Form von Stipendien gefördert wird.
Gefördert wird zivilgesellschaftliches Engagement im Bereich Datenschutz und Transparenz. Dafür wird ein sogenannter "Datenschutzscheck" und ein "Transparenzscheck" bereitgestellt.
Antragsstellung, Kriterien:
Ein interdisziplinäres Komittee entscheidet auf Grundlage von schriftlichen Projektanträgen über die Förderung jedes einzelnen Projektes. Über die Höhe und Art der Förderung wird nach klar definierten Vorgaben entschieden.
- Die Piratenpartei fördert Projekte in den Bereichen Datenschutz, Transparenz, Urheberrecht sowie Bürgerrechte.
- Das Engagement muss unentgeltlich sein.
- Die positive Wirkung auf die Ziele Datenschutz und Transparenz müssen langfristig spürbar sein.
- Die Partei fördert im besonderen die Hilfe zur Selbsthilfe. Die Partei gibt eine Anschubfinanzierung,
fördert Projekte jedoch nicht dauerhaft. Das heißt zum Beispiel, dass keine Mieten oder Gehälter durch die Piratenpartei finanziert werden. - Alle Projekte, die die Partei fördert, müssen im Einklang mit dem Piratenkodex und den Grundwerten der Piratenpartei stehen.
- Über die Höhe der Förderung entscheiden die Intensität des ehrenamtlichen Engagements sowie die Nachhaltigkeit des Projektes.
- Die Partei prüft die Seriosität des Spendenempfängers.
Nicht förderbar sind:
- Projekte, wo der Antragsteller lediglich als Vermittler für Dritte fungiert
- Erstellung von Business- und Finanzplänen
- Standard Trainings und Standard Dienstleistungen
- Besuch von Lehrveranstaltungen, Stipendien
- Förderungsberatung und Antragserstellung
- Vorhaben, die vor Antragsstellung in Auftrag gegeben worden sind
- Projekte im Bereich Soziales
- Barauszahlungen an sozial Bedürftige
Formale Voraussetzungen:
- Der Antragsteller ist eine natürliche Person, eine Arbeitsgruppe oder ein Verein
- Der Antragsteller hat im laufenden Jahr noch keine Förderung seitens der Partei erhalten
- Der Antragsteller befindet sich nicht in einem Insolvenzverfahren
- Es ist keine Klage gegen den Antragssteller anhängig
Begründung
Die Partei hat in Graz das erste Mal die Möglichkeit, ihre Anliegen in einem größeren Ausmaß finanziell zu fördern. Diese Gelegenheit sollte wahrgenommen werden und dabei macht es Sinn, auf die Ideen und Innovationskraft außerhalb der Piratenpartei zuzugreifen. Um am Ende der Legislaturperiode ein Ergebnis vorweisen zu können ist es unerlässlich, die zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichtet auf Basis der Kernwerte der Partei einzusetzen.
Wird das Meinungsbild angenommen, so wird im Anschluss daran ein geeignetes Organ mit der Organisation der Umsetzung des "Datenschutzschecks" und des "Transparenzschecks" betraut. Diese erstellt zu diesem Zweck ein Umsetzungskonzept mit folgendem Inhalt:
- Antragsformularvorlage (für Bewerber)
- Vorschlag für interdisziplinäres Komittee (3 Personen)
- Werbekonzept (mediale Vermarktung des Preises)
- Zeithorizont für Tagung des Komittees (Auswahl der Gewinner)
- Zeitpunkt der Verleihung der ersten Schecks (öffentliche Veranstaltung)