Der folgende Text möge an passender Stelle (z. B. unter der genannten Überschrift und Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Umwelt, Energie und Tierschutz

Schutz der Bienen vor deren Ausrottung

Rückname der Zulassung von Neonicotinoiden als Pflanzenschutzmittel

Die Piratenpartei Österreichs lehnt den Einsatz von Neonicotinoiden als Pflanzenschutzmittel ab. Die Zulassung von Clothianidin sowie aller anderen Neonicotinoiden soll zurückgenommen werden.

Begründung

Clothianidin ist ein Neonicotinoid, das als Insektizid gegen Maiswurzelbohrer und andere Frass- und Saugschädlinge eingesetzt wird.
Dieses systemische Mittel wirkt in allen Pflanzenteilen, dadurch ist nicht nur die Wurzel oder das Blatt, sondern auch das Guttationswasser, der Nektar und der Pollen insektengiftig; auch im Ernteprodukt lässt sich das Gift noch nachweisen.

Die Zulassung dieses Mittels ist deshalb in vielen Ländern zurückgenommen worden, weil wissenschaftliche Arbeiten die extreme Giftigkeit für Honigbienen belegen:

  • Julius Kühn Institut, 2008: Clothianidin als Ursache für Bienenvergiftungen im Bienenbrot
  • Girolami et al., 2009: Giftigkeit des Guttationswassers
  • Wallner, 2009: Giftigkeit des Guttationswassers
  • Medrzycki et al., 2003: Wirkung der sublethalen Dosis auf die Honigbiene
  • Aliouane et al., 2009: Anreicherung der Neonicotinoide im Bienenstock und dadurch Schädigung der jungen Honigbienen
  • Bonmatin et al., 2005: Neonics im Bienenbrot schädigen Bienen in allen Entwicklungsstufen
  • Vighi et al., 2000: Bienenschädigung durch neonics
  • Frazier et al., 2008 sowie
  • Iwasa et al., 2004: Wechselwirkungen der neonics mit anderen Pestiziden erhöhen die Bienengiftigkeit
  • Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart, 2008: Nachweis von neonics in Bienenproben
  • AGES, 2010: Melissaprojekt weist in 36% - 50% der Kontrollbienenbrotproben ohne auffälligem Totenfall Clothianidin nach
  • Tanner, 2010 Uni Wien: Giftigkeit des Guttationswassers, Honiganalysen
  • Ministerium f.Ernährung und ländl. Raum Baden Württenberg, 2008: Abschlußbericht Bienenvergiftungen durch Beizmittel
  • Kindemba, 2009: Einfluß von neonics auf Bienen
  • Yang et al., 2008: Bienenverhalten bei sublethalen Dosen von neonics
  • Ulku Karabay, Oguz, 2008: Bienenverhalten bei sublethalen Dosen von neonics
  • EPA USA, 2010: Clothianidin bei Bienen
  • Toth, Uni Florida, 2008: Sublethale Dosis von neonics auf Bienen
  • Cloyd&Bethke, 2010: Auswirkungen von neonics auf Nichtzielorganismen
  • Alaux et al., 2009: Interaktion zwischen Nosema und neonics
  • Burley, 2010: Einfluß von pestizidkontaminiertem Bienenbrot auf die Larvenentwicklung der Honigbiene
  • Rosenkranz et al., 2004-2008: Bienenschäden im Oberrhein durch Clothianidin
  • Pistorius et al., 2008: Bienenvergiftungen durch Clothianidin
  • Maini et al., 2010: Honigbienenverluste durch neonics

Bei den LD50-Tests mit Clothianidin wurde eine lethale Dosis von 4 nanogramm(Milliardstel Gramm) pro Biene festgestellt. Im Bienenbrot (eingelagertem Pollen) bei Kontrollvölkern (Melissa-Projekt, 2010) wurden Mengen im Mikrogramm (Millionstel Gramm) gefunden.

Es ist mittlerweilen zweifelsfrei nachgewiesen, dass Neonicotinoide im NanoGramm-Bereich schon bienentödlich wirken und das Mittel in hochgerechnet 30% der österreichischen Bienenvölker vorhanden ist (Melissa-Projekt, 2010).

Da diese Pflanzenschutzmittel systemisch wirken, ist auch der Nektar und der Pollen bienengiftig.
Die Vergiftung erfolgt:

  • erstens durch die Stäube bei der Aussaat
  • zweitens bei Guttation der Jungpflanzen
  • drittens beim Pollensammeln und Verzehr im Stock
  • viertens durch Pollen der Nachkulturen

Deshalb sind die Massnahmen bei der Aussaat zur Vermeidung von Stäuben nicht zielführend, weil sie nur eine Vergiftungsquelle betreffen.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass Neonicotinoide nicht nur bei Mais eingesetzt werden, sondern bei nahezu allen landwirtschaftlichen Kulturen: Mais, Zuckerrübe, Raps, Kürbis, Mohn, Ackerbohne, Obst, Hopfen, Wein, Kartoffel, Erbsen, Senf und vielen Getreidearten.

Durch Fruchtfolge kann ein Großteil der Schädlinge am effektivsten bekämpft werden, dadurch ist der Einsatz dieser umweltgefährlichen und gesundheitsschädlichen Mittel (Einstufung laut österreichischem Pflanzenschutzmittelregister), die als giftig für Regenwürmer, sehr giftig für Wasserorganismen und das Mittel kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkung haben, gekennzeichnet sein müssen, unnötig.

Allein in Österreich gab es vor ca. fünf Jahren noch gut 670 Bienenarten. Die Honigbiene ist die robusteste unter ihnen, doch sogar sie hat größte Probleme mit diesen Insektiziden. Wenn wir die größte Klasse im Tierreich, die Insekten, so massiv und wahllos töten, sind die Auswirkungen auf unser Ökosystem katastrophal. (§7 Abs.1 Ziff.1 Lit. e)
 

Pflanzenschutzmittelgesetz 1997
§ 2. (9) „Tiere” sind Tiere von Arten, die üblicherweise von Menschen gefüttert und gehalten werden.
§ 7. (1) Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels setzt voraus, daß

1. nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse sichergestellt ist und die Prüfung der Unterlagen ergibt, daß das Pflanzenschutzmittel bei bestimmungs- und sachgemäßer Anwendung oder als Folge einer solchen Anwendung
 
 

d) keine unmittelbaren oder mittelbaren schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier (zB über Trinkwasser, Lebens- oder Futtermittel) oder auf das Grundwasser hat,
e) keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat, und zwar unter besonderer Berücksichtigung folgender Aspekte:

  • Auswirkung auf Arten, die nicht bekämpft werden sollen,

§ 18. (1) Eine Zulassung ist von Amts wegen abzuändern oder aufzuheben, wenn

1. die Zulassungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen,
 

Somit ersuche ich, nach §18 Abs.1 Ziff.1 in Verbindung mit §7 Abs.1 Ziff.1 Lit. d + e. und §2 Abs. 9 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 die Zulassung von Clothianidin und in Folge allgemein von Neonicotinoiden zurückzunehmen.

Es werden wie vielfach wissenschaftlich nachgewiesen, Honigbienen (Tiere von Arten, die üblicherweise von Menschen gefüttert und gehalten werden (§2Abs.9)) geschädigt und getötet.

Abgesehen von der rechtlichen Position sollten wir bestrebt sein, unnötige umweltgefährliche und gesundheitsschädliche Mittel, die Rückstände in unseren Böden, Tieren und Lebensmitteln bilden, aus unserem Ökosystem fernzuhalten.