Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt für Eltern eine tägliche Herausforderung dar. Sobald beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, was heute gesellschaftliche Norm ist, kommt der außerhäuslichen Betreuung der Kinder eine besondere Bedeutung zu. Eltern wollen und müssen sichergehen, dass ihre Kinder dem Alter und ihrer Entwicklungsstufe entsprechend gut betreut und beaufsichtigt sind.

Die Wahl der Einrichtung ist für Eltern daher eine wichtige Entscheidung, die im Interesse des Kinder vor allem nach pädagogischen Überlegungen getroffen werden soll, vielfach aber dominieren in der Realität Entscheidungskriterien, die sich aus der Vereinbarkeit mit dem Beruf ergeben, wie die Erreichbarkeit der Einrichtung oder die Betreuungszeiten, die den beruflichen Anforderungen entsprechen müssen.

Dies ist im Kindergarten und in der Kinderkrippe bereits Thema, beim Schuleintritt werden Eltern aber öfters vor noch größere Herausforderungen gestellt. Ferienzeiten und Fenstertage werden zum Betreuungsproblem, weil sie sich bekanntlich nicht so einfach mit 5 Wochen Urlaub abdecken lassen. Nachdem nicht jede Familie auf ein familiäres Netzwerk zurückgreifen kann und auch alleinerziehende Elternteile Realität sind, hat die öffentliche Hand auf diese modernen familiären Gegebenheiten adäquat zu reagieren und der Schulerhalter Stadt Graz tut dies erfreulicher Weise auch in vielen Bereichen: Ganztagesschulplätze werden ausgebaut, Horte bieten qualitätsvolle Freizeitbetreuung, in den Ferienzeiten gibt es ein vielfältiges Angebot für Kinder und Jugendliche.

Allerdings besteht im Bereich der Frühbetreuung, also vor den gesetzlich vorgesehenen 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn - in der Regel ist dies 7.30 -7.45 - noch Handlungsbedarf. Während Privatschulen schon längst auf die Bedürfnisse von Eltern in bestimmten Berufen mit frühem Arbeitsbeginn, wie ÄrztInnen und Pflegepersonal, aber auch Angestellte im Lebensmittelhandel sowie PendlerInnen - reagiert haben und Betreuung ab 7.00 oder sogar 6.30 anbieten, ist dies im Bereich der städtischen Volksschulen die Ausnahme. In einer Volksschule wird dies etwa über den Elternverein abgedeckt. Besonders betroffen sind natürlich Alleinerziehende, weil nicht der oder die später arbeitende andere PartnerIn die Kinder morgens übernehmen kann.

Für Eltern von jüngeren Schulkindern bedeutet dies, dass sie ihre Kinder entweder privat betreuen lassen müssen oder morgens alleine losschicken müssen. Viele Kinder warten dann auch unbeaufsichtigt vor dem Schulgebäude, bis dieses aufgesperrt wird. Für die Eltern ist dies mit Sorge verbunden, für die Kinder stellt dies schlimmstenfalls eine Gefährdung dar.

Daher sollte eine bedarfsgerechte und leistbare Frühbetreuung in den städtischen Volksschulen Ziel sein. Es wäre zu prüfen, ob eine Betreuung durch die PädagogInnen selbst möglich ist oder ein Modell etwa mit HortpädagogInnen oder Tagesmütter/-Väter den Bedarf decken kann.
 

Ich stelle daher

den dringlichen Antrag:

der zuständige Stadtrat für Bildung möge den Bedarf für Frühbetreuung an den städtischen Volksschulen erheben lassen und gegebenenfalls eine Überprüfung in Auftrag geben, wie der Bedarf abgedeckt werden kann. Dem Gemeinderat ist ein entsprechender Bericht bis Juni dieses Jahres vorzulegen.