Die Landesgeschäftsordnung soll in §6 wie folgt erweitert werden: ==Text== (6) Wird keine eigene Versammlungsordnung festgelegt, gilt die Versammlungsordnung der letzten Landesgeneralversammlung. ==Begründung== Genau dieses Problem hatten wir bei der letzten LGV. Im Gegensatz zu i4498 wird hier jedoch die letzte Versammlungsordnung der letzten LGV übernommen da es nicht möglich ist eine Versammlungsordnung einer BGV für eine LGV zu nehmen!