Antrag:

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für eine Förderung der psychologischen Beratung (Lebens- und Sozialberatung) ein. Durch diese Förderung soll ein Teil (ca. 2/3) der Kosten für die psychologische Beratung durch die Sozialversicherungsträger übernommen werden bzw. übernehmen in Ausnahmefällen (z.B. nicht vorhandene finanzielle Ressourcen) die Bundesländer Österreichs das restliche Drittel.

Begründung:

Die Zahl der psychischen Neuerkrankung in Österreich steigen drastisch an. (In drei Jahren um ca. 100.000) (Link: http://pir.at/1b96) Durch diese steigenden Zahlen sind Arztpraxen von Allgemeinmediziner*innen überfüllt und Psychotherapieplätze oft mit langen Wartezeiten verbunden. Dies könnte verhindert werden indem Betroffene nach einmaliger organischer Abklärung mit dem Ergebnis, dass keine organische Erkrankung vorliegt, zu hoch qualifizierten psychologischen Berater*innen, welche eigentlich die erste Anlaufstelle sein sollten, gehen würden. Dadurch könnten massiv Kosten des Gesundheitswesens eingespart werden, indem unter anderem unnötige Kosten für Psychopharmaka, Fachärzte und in weiterer Folge teure Untersuchungskosten wegfallen. Diese Kosten können z.B. dadurch entstehen, indem der/die Hilfesuchende mehrere Fachärzte aufsucht, diese aber keine physiologische Erkrankung feststellen können und diese*n zum/zur nächsten Facharzt/Fachärztin schicken. Diese Suche kann mehrere Monate/Jahre dauern, wobei in dieser Zeit die psychische Erkrankung zu einer chronischen psychischen Erkrankung werden kann.

Was Lebens- und Sozialberater sind: http://www.lebensberater.at/psychosoziale-beratung/gesundheit
 

Bei Fragen bitte bei Twitter an @stoppacta oder per e-mail an irolt.stalzer@piratenpartei.at
 

Nur um das einmal klar zu stellen: Viele psychisch Erkrankte möchten in unserem System nicht als krank abgestempelt werden und daher gerne einen Berater aufsuchen. Deshalb wäre es eine Diskriminierung, wenn man dem/der Betroffenen sagen würde, dass dieser/diese krank ist und man sie deshalb nicht beraten dürfe. Genau das Gleiche gibt es natürlich auch anders herum.

Viele haben psychologische Berater mit Energetikern verwechselt. In diesem Falle empfehle ich einen Blick auf die Homepage der Wirtschaftskammer, denn psychologische Beratung darf nicht jeder ausüben und ist von der Wirtschaftskammer ein reglementiertes Gewerbe! Wem das nicht reicht kann gerne einen Blick in unser Gesetzbuch werfen, denn da ist genau geregelt, dass man diese beiden Gewerbe auf keinen Fall vermischen darf!

Ein weiterer Tipp: Lebens- und Sozialberatung wird vom Staat Österreich als vierte Gesundheitssäule anerkannt.

Ein weiteres Beispiel für psychologische Beratung: Kriseninterventionen werden primär von Lebens- und Sozialberatern durchgeführt.

Psychologische Berater*innen müssen eine psychische Erkrankung erkennen und sind dann verpflichtet den/die Betroffene*n an den/die richtige/n Therapeut*in (der richtigen Therapieschule) und/oder an eine/n Psychiater*in zu überweisen.

Antworten an die Änderungswünsche:

1) "Was hier beschrieben wird, ist ganz offensichtlich eine bereits von Anfang an vorliegende psychosomatische Erkrankung, die nur von Ärzten/Therapeuten behandelt werden darf. LSBs dürfen hier nichts tun."

Es wird nicht von Anfang an eine psychosomatische Erkrankung beschrieben, sondern ein in der Praxis oft vorkommender Fall, den man durch psychologische Berater verhindern könnt, da durch einen psychologischen Berater eine Erkrankung abgefangen werden könnte. Psychotherapeuten haben Spezialgebiete, ähnlich wie Fachärzte. Psychologische Berater hingegen kann man eher mit Allgemeinmedizinern vergleichen, welche dann zu dem jeweiligen Spezialisten weiterleiten können.(Im Fall des Falles)

2) "Sorry, aber der Antragsteller hat keine Ahnung, wovon er redet."

Dieser Antrag wurde mit Psychotherapeuten und LSBs gemeinsam ausgearbeitet. So etwas zu behaupten ist meiner Meinung nach etwas lächerlich... aber ich bin ja von vielen Piraten ja nichts anderes mehr gewöhnt. Danke, dass du das wieder mal bestätigst...

3) "In der Begründung wird das Beispiel einer psychischen Erkrankung erwähnt; liegt eine solche vor, darf ein LSB ohnehin nicht daran arbeiten, da er nur beraten, nicht aber therapeutisch intervenieren darf (nur Psychotherapeuten)."

Ich habe geschrieben, dass psychologische Berater als Erstanlaufstelle dienen sollten.

4) "LSBs sind keine hoch qualifizierten psychologischen Berater*innen, es handelt sich um eine drastisch abgespeckte Psychotherapieausbildung, die gravierende Mängel aufweist."

Ich betone noch-einmal, dass die Psychotherapie eine spezielle Form der Beratung ist. Daher ist die Beratung keine drastisch abgespeckte Psychotherapieausbildung! Wer sich mit der Materie auseinandergesetzt hätte, wüsste dies.

5) "SV zahlt nicht"

Die Sozialversicherungsträger finanzieren ebenso Gesundenuntersuchungen und gewisse gesundheitspräventive oder erhaltende Maßnahmen. In der Regel ist es so dass Therapueten die Honorare so mit ICD 10 Diagnosen versehen, so dass der Betroffene ob gesund oder tatsächlich krank eine Rückerstattung von den SVAS bekommt. Ich finde ebenso, dass der Antrag gerade deshalb gestellt werden sollte, damit die rechtlichen Grundlagen besser im Sinne der psychologischen Berater und damit auch der Betroffenen formuliert werden sollten!
 

6) "psychologischen Beratung (Lebens- und Sozialberatung) missverständlich formuliert"

Ich hab bereits extra dazu geschrieben, was das genau ist. Da ist meiner Meinung nach nichts missverständlich formuliert, außer man will es unbedingt.