In der LDO in §1 möge Absatz 2 wie folgt geändert werden: =Alter Text= (2) Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist Liquid. Dieses Werkzeug der Liquid Democracy versteht sich als ständige Mitgliederversammlung in Ergänzung zu kurzfristigen Mitgliederversammlungen im Rahmen von BGV oder LGV. =Neuer Text= (2) Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist Liquid. =Begründung= Als der ursprüngliche Antrag formuliert wurde, war noch nicht klar, dass die deutschen Piraten 2014 noch immer keine SMV haben. Die Passage ''versteht sich als ständige Mitgliederversammlung'' sollte hier ursprünglich den Konnex herstellen und so ermöglichen, dass der Leser leicht versteht was Liquid ist, nämlich ein Werkzeug der Liquid Democracy, welches einer Mitgliederversammlung ähnlich ist, aber eben keine ist: Verschiedene Rechte fehlen (Beschluss des Wahlantritts, Personenwahlen, ...) aber auch verschiedene Pflichten (z.B. Satzung §3 (3) gilt nicht für Liquid). Nochmal: Der 2. Satz hat keinen Effekt, er dient lediglich dem Leser zum besseren Verständnis der nachfolgenden Paragraphen. Aufgrund des Parteiengesetzes in Deutschland und des Parteiengesetzes in Österreich ergibt sich hier eine andere rechtliche Situation. In Deutschland besteht die Möglichkeit, dass es erforderlich ist, das Werkzeug der Liquid Democracy als eine Mitgliederversammlung zu definieren. Die Situation in Österreich war schon im Sommer 2012, als der ursprüngliche Text entstanden ist eine andere, da Parteien hier weit weniger Vorschriften (insbesondere auch zur internen Struktur) haben als in Deutschland. Daher wurde gleich von Beginn an ausgeschlossen dass Liquid als Mitgliederversammlung definiert wird. Da nun außerdem einzelnen Mitgliedern nicht klar ist wie dieser Text zu lesen ist, wird als Korrektur vorgeschlagen diesen Satz einfach zu streichen. Liquid ist keine Mitgliederversammlung und war nie eine Mitgliederversammlung.