Die Piratenpartei Österreichs steht für Demokratie und Selbstbestimmung und gegen Bevormundung und Fremdbestimmung. Zur Selbstbestimmung gehört auch, dass die Menschen in ökonomischen Fragen selbstbestimmt und informiert handeln können, um bestmögliche Entscheidungen treffen zu können. Die Piratenpartei Österreichs soll folgenden Antrag an geeigneter Stelle in das Parteiprogramm aufnehmen:


=Text=
==Wirtschaft und Finanzen==

===Schaffung einer finanziellen Demokratie===

Die Piratenpartei Österreichs strebt in ihrem wirtschaftspolitischen Wirken die Schaffung einer finanziellen Demokratie an. Eine finanzielle Demokratie strebt eine informationelle Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Finanzwirtschaft dar. Die Politik der finanziellen Demokratie umfasst folgende Ziele:

* '''Verbreitung umfassender Finanzinformationen''': Es wird die Schaffung einer verbraucherorientierten, demokratisch legitimierten Agentur angestrebt, die sich aus Abgaben der Finanzunternehmen finanziert und die regelmäßig objektivierte Informationen aus dem Bereich der Finanzwirtschaft publiziert, um die Entscheidungsgrundlage der Bürgerinnen und Bürger für finanzielle Enscheidungen zu verbessern.
* '''Einführung von Standardvereinbarungen und Standardbedingungen bei Kreditgeschäften''': Es werden gesetzliche Standardvereinbarungen und Standardbedingungen bei Finanzgeschäften aller Art eingeführt. Unfaire Bedingungen in Verträgen werden gesetzlich ausgeschlossen.
* '''Einrichtung einer verbraucherorientierten, staatlichen Finanzregulierungsagentur''': Finanzprodukte, die sich an Privatanlegende richten, werden von einer staatlichen Finanzregulierungsagentur genauestens geprüft und reguliert. Die staatliche Finanzregulierungsagentur trennt Geschäftsbank und Investmentbank und beschränkt die Giralgeldschöpfung auf Geschäftsbanken. Die Vorlage dazu sind der Glass–Steagall Act und die Volcker-Regel. Geschäfte zwischen Banken werden dahingehend reguliert, dass die Risiken, die untereinander eingegangen werden, transparent ermittelt werden können.
* '''Verbesserung der Offenlegung von Finanzmarktinformationen''': Banken und börsennotierte Unternehmen müssen publikationspflichtige Informationen in standardisierter und elektronischer Form kostenlos für alle Bürgerinnen und Bürger bereitstellen. Die FMA arbeitet in Zusammenarbeit mit internationalen Regulierungsagenturen einen gemeinsamen Standard zur elektronischen Publikation von Finanzinformationen aus.
* '''Schaffung einer nationalen Datenbank mit Informationen zur Kreditwürdigkeit von Personen''': Im Bereich der gewerblichen Datenbanken mit Bonitätsinformationen herrscht absoluter Wildwuchs. Es wird die Schaffung einer Registrierungspflicht für Bonitätsanbieter gefordert, wo sich ein Bürger darüber erkundigen kann, ob (und wenn, von wem) bonitätsrelevante Daten über ihn gesammelt sind. Dies ist eine Ergänzung zum bereits heute bestehenden Recht auf eine kostenlose Abfrage pro Jahr bei einem Bonitätsanbieter. Die Betreiber müssen gegenüber der Registrierungsbehörde die Korrektheit der Information und Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit nachweisen. Die Betreiber von Bonitätsdatenbanken werden weiters verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine aktuelle Liste der Personen, über die Informationen vorrätig sind, an die Kontrollbehörde zu übermitteln. Die Kontrollbehörde stellt sicher, dass Bürgerinnen und Bürger kostenlos, einfach und schnell erfahren können, wer über sie welche Informationen aufgezeichnet hat. Bürgerinnen und Bürger haben einen Rechtsanspruch auf Auskunft über ihre Bonität beim jeweiligen Betreiber. Unternehmen, die Bonitätsinformationen zurückhalten, werden mit schwerer Strafe bedroht. Geschäftsführende haften mit ihrem persönlichen Vermögen.
* '''Schaffung eines neuen Systems wirtschaftlicher Maßeinheiten''': Durch die Einführung einer elektronischen Verrechnungseinheit (nach dem Vorbild der Unidad de Fomento in Chile), die ''nicht'' in Bargeld verfügbar ist und nicht im Finanzsektor gehandelt werden kann, wird eine Abkopplung der Wertbemessung von Produkten und Dienstleistungen von Währungskörben hin zu Warenkörben angestrebt. Die Verrechnungseinheit wird an einen umfassenden Warenkorb gekoppelt, der täglich errechnet und kostenlos bereitgestellt wird. Damit erfolgt die Wertdarstellung von Gütern unabhängig von Veränderungen an den Finanzmärkten.

= Begründung =

Personen mit geringem Einkommen haben i.d.R. keinen Zugriff auf objektive Informationen im Bereich Finanzen (beispielsweise auf Kreditkonditionen, Leasing, Hauskauf, Wohnungskauf, wahre Kosten von Krediten, Risikoeinschätzungen,...). Diese Informations-Asymmetrie muss behoben werden. 


Der Bereich "Kreditkonditionen" kann durch die gesetzliche Standardisierung der Bedingungen verbessert werden, wie sie z.B. im Bereich Arbeitsmarkt und Mietmarkt bereits Realität sind. Beispiele für Agenturen die die Entscheidungsgrundlage der Bürger verbessern sind der VKI oder die Schuldnerberatung.


Standardvereinbarungen und Standardbedingungen vereinfachen und stablilisieren die Finanzgeschäfte. Bürgerinnen und Bürger mit nichtfinanzieller Ausbildung sind i.d.R. nicht in der Lage, geschliffenes Juristendeutsch sinngemäß einwandfrei in normale Sprache zu übersetzen und selbst Juristen streiten oft jahrelang vor Gericht um Auslegungen und Definitionen. Daher soll durch Standardisierung von Vereinbarungen und Bedingungen von Finanzgeschäften eine Verbesserung im Sinne des Konsumenten herbeigeführt werden.


Eine Finanzregulierungsagentur reguliert auf mehreren Ebenen. Einerseits muss die Kreditvergabe der Banken reguliert werden, wenn man an der derzeitigen Geldschöpfung festhalten will. Andererseits müssen Finanzprodukte geprüft und ebenfalls reguliert werden, wenn sie am Markt für Privatkunden angeboten werden. Geschäfte zwischen Banken benötigen ebenfalls eine Regulierung, die weit über das hinausgeht, was heute die FMA macht. Ziel ist die massive personelle Aufrüstung der FMA mit gleichzeitigem 100%igem Transparenzgebot.


Wirksame und transparente Publikationsvorschriften für Banken und börsenotierte Unternehmen verbessern das Informationsangebot. Die standardisierte, elektronische Bereitstellung der Information erleichtert die Weiterverarbeitung in elektronischen Systemen zu Vergleichs- und Analysezwecke. Mit XBRL existiert bereits der Ansatz einer Bereitstellungsstruktur. Diese muss konsequent weiterentwickelt werden.


 Es besteht ein legitimer Bedarf an Informationen zur Kreditwürdigkeit von Personen. Es besteht allerdings auch ein legitimer Anspruch des Bürgers, die über ihn erhobenen Daten zu kennen. Um einem weiteren Wildwuchs an Bonitätsdatenbanken und -agenturen entgegenzuwirken, ist das System zur Information über die Kreditwürdigkeit von Personen national zu standardisieren und der Zugriff darauf gesetzlich zu definieren (vgl. Edikte Datei, Grundbuch,...).


Werden Preise in Supermärkten in Verrechnungseinheiten (VE) mit ausgezeichnet, kann jeder Konsument täglich überprüfen, ob das Geld weniger Wert geworden ist. Das macht ihm aber i.d.R. wenig aus, weil sein Arbeitsvertrag auch in VE und nicht in Geld abgefasst ist. Hausbesitzer wiederum können mit der VE feststellen, ob sich der Wert ihres Eigenheimes tatsächlich erhöht hat (die größte Investitionsentscheidung im Leben eines Bürgers ist der Haus/Wohnungskauf). Durch Festlegung der Steuergrenzen in VE kann die kalte Progression automatisch eliminiert werden. Geldgeschäfte (wie Sparen, Kredite und Tilgung/Zins) werden nicht an Verrechnungseinheiten gekoppelt und unterliegen der Inflation.

Es existiert bereits ein reales und erfolgreiches Beispiel für eine VE: Den Unidad de Formento (UF) in Chile. Eingeführt wurde er 1967 und er wird bis heute verwendet.



= Quellen =

[http://www.amazon.de/dp/3938350954/ Die Subprime Lösung: Wie wir in die Finanzkrise hineingeraten sind - und was wir jetzt tun sollten], Robert J. Shiller

=Anregungen=

ad "Bankentrennung steht schon anderswo im Programm, bitte darauf Bezug nehmen statt wiederholen": Nun, ich sehe den obigen Block als "Vorlage", als Leitlinie. Wenn Teile davon im Programm bereits behandelt wurden, dann ist das eben schon umgesetzt (und findet sich an anderer Stelle bereits detailliert wieder). Wenn etwas noch nicht näher ausformuliert wurde, dann sollte das jemand in Angriff nehmen.