Ich beantrage die Satzung in §5 um den folgenden Absatz zu erweitern:

Text

  • Die Mitgliedschaft in einem Organ der Piratenpartei sowie in einem Organ einer nicht in dieser Satzung oder BGO aufgeführten österreichischen politischen Partei ist unvereinbar. Die Mitgliedschaft in einem Organ der Piratenpartei kann in einem solchen Fall nicht angetreten werden bzw. sie erlischt mit dem Beginn der Mitgliedschaft in dem Organ der anderen Partei.

Begründung

Eine Unvereinbarkeitsbestimmung wie wir sie auch zwischen einzelnen eigenen Organen (RP,SG) haben.