Die Bundesgeneralversammlung möge die Erweiterung der Liquid-Democracy-Ordnung in §3 beschließen =Alter Text= entfällt =Neuer Text= (8) Delegationen werden nur mehr bei Abstimmungen herangezogen. =Begründung= Delegationen werden vergeben, da die Delegationsgeber nicht die Zeit für Abstimmungen haben, daher sollen diese nicht mehr als Unterstützer gelten.