Die Bundesgeneralversammlung möge die Änderung der Bundessatzung in §6 beschließen
Alter Text
(14) Die Bundessatzung wird von der BGV oder gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert
Neuer Text
(14) Die Bundessatzung wird ausschließlich von der Bundesgeneralversammlung mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert.
Begründung
Die Bundessatzung stellt die Verfassung der Piratenpartei dar und soll die Stabilität garantieren. Die in Liquid durchgeführten Änderungen sind schon inflationärer Natur und hinterlassen einen hohen Grad an Unsicherheit.